4 Kommentare

  1. Gefällt mir sehr gut! Top, Lisa Fuchs (Lächeln)

  2. Ist die Grafik auf das Bundesland Sachsen übertragbar oder haben wir eine andere Gesetzeslage? Die Hälfte unserer RRs kann nie zu den Wochenendaktionen...

    1. Isabel Wilkendorf

      Die kurze Antwort ist leider nein :'D

      Im Grundsatz ist Sonder- und Bildungsurlaub Ländersache. 
      Zu diesem Thema gibt es hier eine Übersicht https://www.juleica.de/612.0.html für den Sonderurlaub in Sachsen. 
      Nach ner kurzen Suche ergibt, dass Sachsen von Gesetzeswegen her keinen Bildungsurlaub hat.
      Hier ein Link zu einer offiziellen Seite des Freistaats Sachsen: https://www.bildungsmarkt-sachsen.de/weiterbildung/weiterbildung_finanzieren/bildungsurlaub_in_sachsen.php
      Also kommt es beim Bildungsurlaub auf die jeweiligen Tarif- und Arbeitsverträge der jeweiligen Personen an.