(Glühbirne)Gute Infos findest du auch im Infoflyer vom Landesjugendring Niedersachsen oder  in unserer eigenen Infografik

Für nähere Informationen melde dich bitte in der LGS unter 0441-882304 oder lgs@nds.pfadfinden.de

Bildungsurlaub

Was ist Bildungsurlaub?

  • Bildungsurlaub soll allen Arbeitnehmer*innen mehr Freiraum für Bildung und einen lebenslangen Lernprozess ermöglichen.
  • Bildungsurlaub wird ohne Minderung des Gehalts gewährt. Du bekommst also so viel Geld wie immer.
  • Bildungsurlaub kann man nur für Veranstaltungen bekommen, die von der niedersächsischen Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung anerkannt wurden.
  • Die Beantragung übernehmen wir in der LGS für Veranstaltungen, die den Voraussetzungen entsprechen.
  • Regelmäßig gilt das für alle K-Kurse und den Grundkurs. Für Gilwellkurse können wir keine Anerkennung beantragen, weil der Bund der Ausrichter ist, fragt aber gern dort nach. Für andere geeignete Bildungsveranstaltungen wie Städtefahrten oder die Akademie stellen wir bei Bedarf ebenfalls Anträge.
  • Wenn du eine Veranstaltung vorschlagen möchtest, für die wir einen Bildungsurlaubsantrag stellen sollen, müssen wir dies mehr als 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung wissen.


Wer kann Bildungsurlaub bekommen?

  • Alle Arbeitnehmer*innen der privaten Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes,
  • die schon seit mindestens 6 Monate bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind.
  • Für Beamt*innen, Richter*innen, Soldat*innen und Zivildienstleistende gelten spezielle Sonderurlaubsregelungen. Bitte frage bei Bedarf in der LGS nach.
  • Ein Antrag auf Bildungsurlaub darf durch den Arbeitgeber nur abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen.


Wie viel Bildungsurlaub kann ich bekommen?

  • 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche)
  • Der Anspruch auf Bildungsurlaub kann einmal in das nächste Jahr mitgenommen werden, verfällt danach aber.
  • Es ist jedoch möglich, bis zu 4 Wochen Bildungsurlaub zusammen zu sparen, wenn dies 1-2 Jahre vorher mit dem Arbeitgeber schriftlich vereinbart wird.


Was muss ich dafür tun?

  • Melde dich für die Veranstaltung des Landesverbandes an.
  • Gib in der LGS Bescheid, dass du für diese Veranstaltung Bildungsurlaub beantragen möchtest und dass du eine Anmeldebestätigung brauchst.
  • Die Bestätigung reichst du dann bei deinem Arbeitgeber ein.
  • Nach der Veranstaltung bekommst du eine Teilnahmebestätigung, die du ebenfalls bei deinem Arbeitgeber einreichen musst.

Sonderurlaub

Was ist Sonderurlaub?

  • Sonderurlaub soll Ehrenamtliche dabei unterstützen, die von ihnen freiwillig übernommenen, ehrenamtlichen Aufgaben in der Jugendarbeit zu erfüllen.
  • Alle Veranstaltungen, die vom BdP LV Niedersachsen, den Stämmen oder dem Bund durchgeführt werden, entsprechen i.d.R. den Voraussetzungen. Bei Unsicherheiten melde Dich bitte in der LGS.
  • Dein*e Arbeitgeber*in ist verpflichtet, dir Sonderurlaub zu gewähren, wenn du die Voraussetzungen erfüllst und der Arbeitsbefreiung kein dringendes betriebliches Interesse entgegensteht.
  • Dein*e Arbeitgeber*in ist nicht verpflichtet, dir deinen Lohn in voller Höhe zu zahlen (s. unten). Viele Arbeitgeber tun das dennoch, weil sie das Engagement ihrer Mitarbeiter*innen unterstützen.


Wer kann Sonderurlaub bekommen?

  • Alle Jugendleiter*innen, die bei privaten Arbeitgebern beschäftigt sind
  • Für Beamt*innen und Angestellte von Bundesbehörden gelten bundesgesetzliche Regelungen, die du in der LGS erfragen kannst.
  • Voraussetzung für Sonderurlaub ist eine gültige Jugendleiter*innnencard (JuLeiCa). Dazu musst du mind. 16 Jahre alt sein; an einem K-Kurs und einem 1.-Hilfe-Kurs teilgenommen haben. Den Antrag stellst du auf https://juleica-antrag.de  (Achtung: Bitte bei „Freier Träger“ deinen Stamm, nicht den LV, auswählen!)
  • Für den Besuch eines K-Kurses selbst kann auch Sonderurlaub beantragt werden.


Wie viel Sonderurlaub kann ich bekommen?

  • Der Anspruch auf Sonderurlaub besteht für höchstens 12 Werktage/Jahr.
  • Diese 12 Tage dürfen höchstens auf 3 Veranstaltungen verteilt werden.
  • Der Anspruch ist nicht übertragbar auf das nächste Jahr.


Was muss ich dafür tun?

  • Du musst Sonderurlaub selbst auf der Arbeit beantragen. 
  • Der Antrag muss 4 Wochen vor Beginn der Arbeitsbefreiung vorliegen.
  • In der LGS kannst du dazu eine Anmeldebestätigung erhalten, die erklärt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Nach der Veranstaltung kannst du aus der LGS eine Teilnahmebestätigung zur Vorlage auf der Arbeit erhalten.

Verdienstausfall

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber mir keine Lohnfortzahlung gewährt?

  • Wenn dein*e Arbeitgeber*in dir für die Dauer der Arbeitsbefreiung keinen Lohn zahlt, gibt es die Möglichkeit Gelder durch den Landesjugendring erstattet zu bekommen.
  • Darauf besteht aber kein rechtlicher Anspruch.
  • Die Erstattung von Verdienstausfall kann nur nach der Veranstaltung beantragt werden, d.h. dass dir vorher niemand genau sagen kann, ob du hinterher Geld zurückbekommst.
  • Für die Planung und um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass dir wirklich Geld erstattet werden kann, stelle unbedingt vor der Veranstaltung einen Vorantrag. 


Wie beantrage ich die Erstattung eines Verdienstausfalls?

  • Stelle vor der Veranstaltung einen Vorantrag. Beachte bitte, dass leider auch diese keine Garantie darstellen kann. Gib uns gern in der LGS Bescheid, wenn du einen Vorantrag stellst. 
  • Stelle möglichst bald (spätestens 2 Monate) nach der Veranstaltung einen Antrag in der LGS. Wir müssen Deinen Antrag dann bestätigen und an den Landesjugendring weiterleiten. Ein Teil dieses Antrags ist durch die*den Arbeitgeber*in auszufüllen. Dem Antrag musst Du ein Programm der Veranstaltung beilegen, für die Du Verdienstausfall beantragst. Der ljr hat hier eine Checkliste zur Erstattung von Verdienstausfall erstellt, die für deinen Prozess vielleicht hilfreich sein könnte.