Haftpflichtversicherung - Das Wichtigste in Kürze |
Wofür zuständig? | - Versichert die Folgen von Schäden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen (Privatrecht) -> Es wird von Dritten Schadensersatz verlangt.
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Wer ist versichert? | - alle Mitglieder des BdP sowie dessen Beauftragte, ohne Mitglied zu sein, wenn diese im Rahmen ihrer Obliegenheiten für den BdP tätig werden.
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Wie läuft die Schadenabwicklung? | - Schadensfälle sind unverzüglich (Todesfälle innerhalb von 24 Stunden) zu melden.
- Andere Haftpflichtversicherungen gehen grundsätzlich vor.
- Der Schaden wird erst ab einer Höhe von 51 € reguliert.
- Schaden unverzüglich mit ausgefüllter Schadensanzeige im Bundesamt melden.
- Die Abwicklung erfolgt immer über das Bundesamt! Das Formular soll vom Verursacher/in ausgefüllt werden, ggf. unter Mithilfe von Stammesführer/in oder Gruppenleiter/in und muss vom verantwortlichen Gruppenleiter/in unterschrieben werden. Nun muss die Schadensmeldung an den Landesverband weitergeleitet und vom Landesvorstand gegengezeichnet werden.
- Dann bitte die Meldung umgehend ins Bundesamt senden. Es wird eine Eingangsbestätigung erstellt. Die weitere Bearbeitung/Regulierung übernimmt die Versicherung.
- Diese prüft auch den Haftpflichtanspruch der/des Geschädigten. Deshalb darf kein Versicherungsfall eigenmächtig reguliert werden.
- Der Stamm informiert die Geschädigte oder den Geschädigten, dass die weitere Regulierung von der Versicherung veranlasst wird.
- Die Versicherung rechnet immer bezogen auf den Einzelfall ab, d.h. nach jeweiliger Aktenlage.
- Alle Anfragen bezüglich eines laufenden Versicherungsfalls bitte immer mit der Kontaktperson über das Bundesamt klären: silvia.houda@pfadfinden.de - Telefon: +49 5673 99584-13
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Wofür zuständig? | Versichert die Folgen von Schäden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen (Privatrecht) -> Es wird von Dritten Schadensersatz verlangt. |
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Wer ist versichert? | - alle Mitglieder des BdP sowie dessen Beauftragte, ohne Mitglied zu sein, wenn diese im Rahmen ihrer Obliegenheiten für den BdP tätig werden.
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Wie läuft die Schadenabwicklung? | - Schadensfälle sind unverzüglich (Todesfälle innerhalb von 24 Stunden) zu melden.
- Andere Haftpflichtversicherungen gehen grundsätzlich vor.
- Der Schaden wird erst ab einer Höhe von 51 € reguliert.
- Schaden unverzüglich mit ausgefüllter Schadensanzeige im Bundesamt melden.
- Die Abwicklung erfolgt immer über das Bundesamt! Das Formular soll vom Verursacher/in ausgefüllt werden, ggf. unter Mithilfe von Stammesführer/in oder Gruppenleiter/in und muss vom verantwortlichen Gruppenleiter/in unterschrieben werden. Nun muss die Schadensmeldung an den Landesverband weitergeleitet und vom Landesvorstand gegengezeichnet werden.
- Dann bitte die Meldung umgehend ins Bundesamt senden. Es wird eine Eingangsbestätigung erstellt. Die weitere Bearbeitung/Regulierung übernimmt die Versicherung.
- Diese prüft auch den Haftpflichtanspruch der/des Geschädigten. Deshalb darf kein Versicherungsfall eigenmächtig reguliert werden.
- Der Stamm informiert die Geschädigte oder den Geschädigten, dass die weitere Regulierung von der Versicherung veranlasst wird.
- Die Versicherung rechnet immer bezogen auf den Einzelfall ab, d.h. nach jeweiliger Aktenlage.
- Alle Anfragen bezüglich eines laufenden Versicherungsfalls bitte immer mit der Kontaktperson über das Bundesamt klären: silvia.houda@pfadfinden.de - Telefon: +49 5673 99584-13
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