Unfallversicherung - Das Wichtigste in Kürze |
Wofür zuständig? | - versichert Unfälle, die durch ein plötzliches, von außen auf den Körper des Versicherten wirkendes Ereignis eintreten.
- Der/die Versicherte erleidet unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung -> Es wird eine Entschädigung in Geld gewährt.
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Wer ist versichert? | - Versichert sind die Organe und Mitglieder des BdP.
- Für Nichtmitglieder kann Versicherungsschutz vereinbart werden, soweit sie im Auftrag des Versicherungsnehmers handeln.
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Wie läuft die Schadenabwicklung? | - Unfälle sind unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen (Todesfälle innerhalb von 48 Stunden).
- Spätestens am 4. Tag nach dem Unfall ist ein staatlich zugelassener Arzt hinzuzuziehen.
- Die Schadensmeldung wird von der/dem Verletzten ausgefüllt.
- Die/der Geschädigte, Gruppenleitung sowie ggf. gesetzliche Vertreter der/des Geschädigten müssen unterschreiben. Danach bitte die Unfallmeldung umgehend in das Bundesamt schicken.
- Die Unfallmeldung wird weitergeleitet und der Erhalt bestätigt.
- Bestehende Pflicht- oder Krankenversicherungen gehen bei den Heilkosten vor. Leistungen erfolgen nur, soweit Kosten von diesen nicht erstattet werden.
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