Haftpflichtversicherung - Das Wichtigste in Kürze

Wofür zuständig?
  • Versichert die Folgen von Schäden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen (Privatrecht) -> Es wird von Dritten Schadensersatz verlangt.
Wer ist versichert?
  • alle Mitglieder des BdP sowie dessen Beauftragte, ohne Mitglied zu sein, wenn diese im Rahmen ihrer Obliegenheiten für den BdP tätig werden.
Wie läuft die Schadenabwicklung?
  • Schadensfälle sind unverzüglich (Todesfälle innerhalb von 24 Stunden) zu melden.
  • Andere Haftpflichtversicherungen gehen grundsätzlich vor.
  • Der Schaden wird erst ab einer Höhe von 51 € reguliert.
  • Schaden unverzüglich mit ausgefüllter Schadensanzeige im Bundesamt melden.
  • Die Abwicklung erfolgt immer über das Bundesamt! Das Formular soll vom Verursacher/in ausgefüllt werden, ggf. unter Mithilfe von Stammesführer/in oder Gruppenleiter/in und muss vom verantwortlichen Gruppenleiter/in unterschrieben werden. Nun muss die Schadensmeldung an den Landesverband weitergeleitet und vom Landesvorstand gegengezeichnet werden.
  • Dann bitte die Meldung umgehend ins Bundesamt senden. Es wird eine Eingangsbestätigung erstellt. Die weitere Bearbeitung/Regulierung übernimmt die Versicherung.
  • Diese prüft auch den Haftpflichtanspruch der/des Geschädigten. Deshalb darf kein Versicherungsfall eigenmächtig reguliert werden.
  • Der Stamm informiert die Geschädigte oder den Geschädigten, dass die weitere Regulierung von der Versicherung veranlasst wird.
  • Die Versicherung rechnet immer bezogen auf den Einzelfall ab, d.h. nach jeweiliger Aktenlage.
  • Alle Anfragen bezüglich eines laufenden Versicherungsfalls bitte immer mit der Kontaktperson über das Bundesamt klären: elefon: +49 5673 99584-13


Unfallversicherung - Das Wichtigste in Kürze

Wofür zuständig?
  • versichert Unfälle, die durch ein plötzliches, von außen auf den Körper des Versicherten wirkendes Ereignis eintreten.
  • Der/die Versicherte erleidet unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung -> Es wird eine Entschädigung in Geld gewährt.
Wer ist versichert?
  • Versichert sind die Organe und Mitglieder des BdP.
  • Für Nichtmitglieder kann Versicherungsschutz vereinbart werden, soweit sie im Auftrag des Versicherungsnehmers handeln.
Wie läuft die Schadenabwicklung?
  • Unfälle sind unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen (Todesfälle innerhalb von 48 Stunden).
  • Spätestens am 4. Tag nach dem Unfall ist ein staatlich zugelassener Arzt hinzuzuziehen.
  • Die Schadensmeldung wird von der/dem Verletzten ausgefüllt.
  • Die/der Geschädigte, Gruppenleitung sowie ggf. gesetzliche Vertreter der/des Geschädigten müssen unterschreiben. Danach bitte die Unfallmeldung umgehend in das Bundesamt schicken.
  • Die Unfallmeldung wird weitergeleitet und der Erhalt bestätigt.
  • Bestehende Pflicht- oder Krankenversicherungen gehen bei den Heilkosten vor. Leistungen erfolgen nur, soweit Kosten von diesen nicht erstattet werden.