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Eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für unsere Mitglieder besteht über den Bundesverband.

Weitere Infos siehe hier: Infoblatt zur Unfall- und Haftpflichtversicherung des BdP

Leitfaden für die Stämme (Stand März 2019): Unfallmeldungen auf BdP-Aktionen


Haftpflichtversicherung - Das Wichtigste in Kürze
Wofür zuständig?

Versichert die Folgen von Schäden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen (Privatrecht) -> Es wird von Dritten Schadensersatz verlangt.

Wer ist versichert?
  • alle Mitglieder des BdP sowie dessen Beauftragte, ohne Mitglied zu sein, wenn diese im Rahmen ihrer Obliegenheiten für den BdP tätig werden.
Wie läuft die Schadenabwicklung?
  • Schadensfälle sind unverzüglich (Todesfälle innerhalb von 24 Stunden) zu melden.
  • Andere Haftpflichtversicherungen gehen grundsätzlich vor.
  • Der Schaden wird erst ab einer Höhe von 51 € reguliert.
  • Schaden unverzüglich mit ausgefüllter Schadensanzeige im Bundesamt melden.
  • Die Abwicklung erfolgt immer über das Bundesamt! Das Formular soll vom Verursacher/in ausgefüllt werden, ggf. unter Mithilfe von Stammesführer/in oder Gruppenleiter/in und muss vom verantwortlichen Gruppenleiter/in unterschrieben werden. Nun muss die Schadensmeldung an den Landesverband weitergeleitet und vom Landesvorstand gegengezeichnet werden. 
Dann bitte die Meldung umgehend ins Bundesamt senden. Es wird eine Eingangsbestätigung erstellt. Die weitere Bearbeitung/Regulierung übernimmt die Versicherung. Diese prüft auch den Haftpflichtanspruch der/des Geschädigten. Deshalb darf kein Versicherungsfall eigenmächtig reguliert werden. Der Stamm informiert die Geschädigte oder den Geschädigten, dass die weitere Regulierung von der Versicherung veranlasst wird. Die Versicherung rechnet immer bezogen auf den Einzelfall ab, d.h. nach jeweiliger Aktenlage. Alle Anfragen bezüglich eines laufenden Versicherungsfalls bitte immer mit der Kontaktperson über das Bundesamt klären.





Wofür zuständig? Versichert die Folgen von Schäden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen (Privatrecht) -> Es wird von Dritten Schadensersatz verlangt.


I. 2. Versicherter Personenkreis
alle Mitglieder des BdP sowie dessen Beauftragte, ohne Mitglied zu sein, wenn diese im Rahmen ihrer Obliegenheiten für den BdP tätig werden.

I. 4. Schadenabwicklung
Schadensfälle sind unverzüglich (Todesfälle innerhalb von 24 Stunden) zu melden.
Andere Haftpflichtversicherungen gehen grundsätzlich vor.
Der Schaden wird erst ab einer Höhe von 51 € reguliert.
Schaden unverzüglich mit ausgefüllter Schadensanzeige im Bundesamt melden (https://www.union-paritaet.de/fileadmin/Dokumente/Schadenanzeigen/05_2018_UNION/Unfall_Union_066201_0518ausfuellbar_e.pdf).
Die Abwicklung erfolgt immer über das Bundesamt! Das Formular soll vom Verursacher/in ausgefüllt werden, ggf. unter Mithilfe von Stammesführer/in oder Gruppenleiter/in und muss vom verantwortlichen Gruppenleiter/in unterschrieben werden. Nun muss die Schadensmeldung an den Landesverband weitergeleitet und vom Landesvorstand gegengezeichnet werden.
Dann bitte die Meldung umgehend ins Bundesamt senden. Es wird eine Eingangsbestätigung erstellt. Die weitere Bearbeitung/Regulierung übernimmt die Versicherung. Diese prüft auch den Haftpflichtanspruch der/des Geschädigten. Deshalb darf kein Versicherungsfall eigenmächtig reguliert werden. Der Stamm informiert die Geschädigte oder den Geschädigten, dass die weitere Regulierung von der Versicherung veranlasst wird. Die Versicherung rechnet immer bezogen auf den Einzelfall ab, d.h. nach jeweiliger Aktenlage. Alle Anfragen bezüglich eines laufenden Versicherungsfalls bitte immer mit der Kontaktperson über das Bundesamt klären.

Unfallversicherung - Das Wichtigste in Kürze


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