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Was kostet der Sprinter?

(Stand: 18.10.2018)

Nutzung durch Verbandsmitglieder für Verbandsveranstaltungen

-> Abrechnung (des Kraftstoffes) über die Veranstaltungsabrechnung

 

Vermietung an Verbandsmitglieder für Stammesaktionen und private Zwecke

  • Grundsätzlich möglich, sofern diesem keine Verbandsinteressen (z.B. Veranstaltungen) entgegen stehen.


  • Neuer Kostensatz: 0,20€/km
  • Verbrauchter Kraftstoff muss auf eigene Kosten aufgefüllt werden (Übernahme = voller Tank, Abgabe = voller Tank)
  • Eigenbeteiligung bei verursachten Schäden am Fahrzeug: Vollkasko: 300,00€, Teilkasko: 150,00€.
  • Sollte im Nachgang an einen (durch die Versicherung regulierten) Schaden eine Hochstufung erfolgen, sind die Differenzkosten für die erstmalige Hochstufung zu tragen.
  • Folgende Kosten müsst ihr selbst tragen: Nicht von der Versicherung abgedeckte Schäden sind auf eigene Kosten zu regulieren.
    • Wenn die Kaskoversicherung zahlt: Selbstbeteiligung von 300 € Vollkasko bzw. 150 € Teilkasko
    • Wenn die Haftpflichtversicherung zahlt: Kosten der erstmaligen Hochstufung
    • Alle Kosten für Schadensfälle, die nicht über die Versicherung abgewickelt werden


  • Im Einzelfall entscheidet der Landesvorstand.

 

Vermietung an externe Dritte (kein Mitglied des Verbandes)

- Findet nicht statt

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