Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.


Panel

(Glühbirne)(Glühbirne)Gute Infos findest du auch im Infoflyer vom Landesjugendring Niedersachsen oder  in unserer eigenen Infografik

Für nähere Informationen melde dich bitte in der LGS unter 0441-882304 oder lgs@nds.pfadfinden.de

...

Was ist Sonderurlaub?

  • Sonderurlaub soll Jugendliche Ehrenamtliche dabei unterstützen, die von ihnen freiwillig übernommenen, ehrenamtlichen Aufgaben in der Jugendarbeit zu erfüllen.
  • Alle Veranstaltungen, die vom BdP LV Niedersachsen, den Stämmen oder dem Bund durchgeführt werden, entsprechen i.d.R. den Voraussetzungen. Bei Unsicherheiten melde Dich bitte in der LGS.
  • Dein*e Arbeitgeber ist *in ist verpflichtet, dir Sonderurlaub zu gewähren, wenn du die Voraussetzungen erfüllst und der Arbeitsbefreiung kein dringendes betriebliches Interesse entgegensteht.
  • Dein*e Arbeitgeber ist *in ist nicht verpflichtet, dir deinen Lohn in voller Höhe zu zahlen (s. unten). Viele Arbeitgeber tun das dennoch, weil sie das Engagement ihrer Mitarbeiter*innen unterstützen.


Wer kann Sonderurlaub bekommen?

  • Alle Jugendleiter*innen, die bei privaten Arbeitgebern beschäftigt sind
  • Für Beamt*innen und Angestellte von Bundesbehörden gelten bundesgesetzliche Regelungen, die du in der LGS erfragen kannst.
  • Voraussetzung für Sonderurlaub ist eine gültige Jugendleiter*innnencard (JuLeiCa). Dazu musst du mind. 16 Jahre alt sein; an einem K-Kurs und einem 1.-Hilfe-Kurs teilgenommen haben. Den Antrag stellst du auf www.myjuleicahttps://juleica-antrag.de.  (Achtung: Bitte bei „Freier Träger“ deinen Stamm, nicht den LV, auswählen!)
  • Für den Besuch eines K-Kurses selbst kann auch Sonderurlaub beantragt werden.

...

  • Du musst Sonderurlaub selbst bei deinem Arbeitgeber auf der Arbeit beantragen. 
  • Der Antrag muss 4 Wochen vor Beginn der Arbeitsbefreiung vorliegen.
  • In der LGS kannst du dazu eine Anmeldebestätigung erhalten, die erklärt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Nach der Veranstaltung kannst du aus der LGS eine Teilnahmebestätigung zur Vorlage bei deinem Arbeitgeber auf der Arbeit erhalten.

Verdienstausfall

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber mir keine Lohnfortzahlung gewährt?

  • Wenn dein*e Arbeitgeber*in dir für die Dauer der Arbeitsbefreiung keinen Lohn zahlt, gibt es die Möglichkeit Gelder durch den Landesjugendring erstattet zu bekommen.
  • Darauf besteht aber kein rechtlicher Anspruch.
  • Die Erstattung von Verdienstausfall kann nur nach der Veranstaltung beantragt werden, d.h. dass dir vorher niemand genau sagen kann, ob du hinterher Geld zurückbekommst.
  • Für die Planung und um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass dir wirklich Geld erstattet werden kann, stelle unbedingt vor der Veranstaltung einen Vorantrag. 


Wie beantrage ich die Erstattung eines Verdienstausfalls?

  • Melde dich vorher unbedingt in der LGS und gib die ungefähre Höhe des Lohnausfalls an. Wir gebe diese Voranmeldung dann an den rdp weiter, die aber leider auch keine Garantie darstellen kann.Stelle vor der Veranstaltung einen Vorantrag. Beachte bitte, dass leider auch diese keine Garantie darstellen kann. Gib uns gern in der LGS Bescheid, wenn du einen Vorantrag stellst. 
  • Stelle möglichst bald (spätestens 2 Monate) nach der Veranstaltung einen Antrag in der LGS. Wir müssen Deinen Antrag dann bestätigen und an den Landesjugendring weiterleiten. Ein Teil dieses Antrags ist durch die*den Arbeitgeber*in auszufüllen. Dem Antrag musst Du ein Programm der Veranstaltung beilegen, für die Du Verdienstausfall beantragst. Der ljr hat hier eine Checkliste zur Erstattung von Verdienstausfall erstellt, die für deinen Prozess vielleicht hilfreich sein könnte.