Was kostet der Sprinter?Bulli?(Stand: 18.10.2018) Nutzung durch Verbandsmitglieder für Verbandsveranstaltungen -> Abrechnung (des Kraftstoffes) über die Veranstaltungsabrechnung
Vermietung an Verbandsmitglieder für Stammesaktionen und private Zwecke - Grundsätzlich möglich, sofern diesem keine Verbandsinteressen (z.B. Veranstaltungen) entgegen stehen.
- Neuer Kostensatz: 0,20€/km
- Verbrauchter Kraftstoff muss auf eigene Kosten aufgefüllt werden (Übernahme = voller Tank, Abgabe = voller Tank)
- Eigenbeteiligung bei verursachten Schäden am Fahrzeug: Vollkasko: 300,00€, Teilkasko: 150,00€.
- Sollte im Nachgang an einen (durch die Versicherung regulierten) Schaden eine Hochstufung erfolgen, sind die Differenzkosten für die erstmalige Hochstufung zu tragen.
- Nicht von der Versicherung abgedeckte Schäden sind auf eigene Kosten zu regulieren.
- Folgende Kosten müsst ihr selbst tragen:
- Wenn die Kaskoversicherung zahlt: Selbstbeteiligung von 300 € Vollkasko bzw. 150 € Teilkasko
- Wenn die Haftpflichtversicherung zahlt: Kosten der erstmaligen Hochstufung
- Alle Kosten für Schadensfälle, die nicht über die Versicherung abgewickelt werden
- Im Einzelfall entscheidet der Landesvorstand.
Vermietung an Stämme des LV - Gleiche Rahmenbedingungen wie bei einer Vermietung an Verbandsmitglieder für private Zwecke
- Einzige Änderung/Unterscheidung (zur bei Nutzung durch Privatpersonen):
- Vermietungen an Stämme gehen denen an Privatpersonen bis zu einer Frist von 8 Wochen vor dem Vermietungstermin vor.
- Konkret also: Ist der Bulli bereits durch eine Privatperson für Privatzwecke an einem Wochenende geblockt, kann der Bulli dennoch bis 8 Wochen vor Beginn der Vermietung durch Stämme reserviert werden („Pfadfinderarbeit vor Privatzwecke“).
- Gleiches gilt sinngemäß für LV-Veranstaltungen, die bis 8 Wochen vor Beginn der Vermietung "Vorfahrt" vor Stammesaktionen anmelden können. Im Einzelfall entscheidet der Landesvorstand.
Vermietung an externe Dritte (kein Mitglied des Verbandes) - Findet nicht statt. |