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Infopanel
Hier findest du einige grundlegende Informationen zu Bildungs- und Sonderurlaub. Sowie die Möglichkeit Verdienstausfälle erstatten/bezuschussen zu lassen.

(Glühbirne)Gute Infos findest du auch im Infoflyer vom Landesjugendring Niedersachsen oder  in unserer eigenen Infografik

Für nähere Informationen melde dich bitte in der LGS unter 0441-882304 oder lgs@nds.pfadfinden.de

(Glühbirne)Gute Infos findest du auch im Infoflyer vom Landesjugendring Niedersachsen oder

 in unserer eigenen Infografik

 

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Bildungsurlaub

Was ist Bildungsurlaub?

  • Bildungsurlaub soll allen Arbeitnehmer*innen mehr Freiraum für Bildung und einen lebenslangen Lernprozess ermöglichen.
  • Bildungsurlaub wird ohne Minderung des Gehalts gewährt. Du bekommst also so viel Geld wie immer.
  • Bildungsurlaub kann man nur für Veranstaltungen bekommen, die von der niedersächsischen Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung anerkannt wurden.
  • Die Beantragung übernehmen wir in der LGS für Veranstaltungen, die den Voraussetzungen entsprechen.
  • Regelmäßig gilt das für alle K-Kurse und den Grundkurs. Für Gilwellkurse können wir keine Anerkennung beantragen, weil der Bund der Ausrichter ist, fragt aber gern dort nach. Für andere geeignete Bildungsveranstaltungen wie Städtefahrten oder die Akademie stellen wir bei Bedarf ebenfalls Anträge.
  • Wenn du eine Veranstaltung vorschlagen möchtest, für die wir einen Bildungsurlaubsantrag stellen sollen, müssen wir dies mehr als 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung wissen.

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  • Melde dich für die Veranstaltung des Landesverbandes an.
  • Gib in der LGS Bescheid, dass du für diese Veranstaltung Bildungsurlaub beantragen möchtest und dass du eine Anmeldebestätigung brauchst.
  • Die Bestätigung reichst du dann bei deinem Arbeitgeber ein.
  • Nach der Veranstaltung bekommst du eine Teilnahmebestätigung, die du ebenfalls bei deinem Arbeitgeber einreichen musst.

Sonderurlaub

Was ist Sonderurlaub?

  • Sonderurlaub soll Jugendliche dabei unterstützen, die von ihnen freiwillig übernommenen, ehrenamtlichen Aufgaben in der Jugendarbeit zu erfüllen.
  • Alle Veranstaltungen, die vom BdP LV Niedersachsen, den Stämmen oder dem Bund durchgeführt werden, entsprechen i.d.R. den Voraussetzungen. Bei Unsicherheiten melde Dich bitte in der LGS.
  • Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir Sonderurlaub zu gewähren, wenn du die Voraussetzungen erfüllst und der Arbeitsbefreiung kein dringendes betriebliches Interesse entgegensteht.
  • Dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dir deinen Lohn in voller Höhe zu zahlen (s. unten)

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  • Du musst Sonderurlaub selbst bei deinem Arbeitgeber beantragen. 
  • Der Antrag muss 4 Wochen vor Beginn der Arbeitsbefreiung vorliegen.
  • In der LGS kannst du dazu eine Anmeldebestätigung erhalten, die erklärt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Nach der Veranstaltung kannst du aus der LGS eine Teilnahmebestätigung zur Vorlage bei deinem Arbeitgeber erhalten.

Verdienstausfall

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber mir keine Lohnfortzahlung gewährt?

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