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Eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für unsere Mitglieder besteht über den Bundesverband.

Weitere Infos siehe hier: Infoblatt zur Unfall- und Haftpflichtversicherung des BdP

Leitfaden für die Stämme (Stand März 2019): Unfallmeldungen auf BdP-Aktionen


Haftpflichtversicherung - Das Wichtigste in Kürze
Wofür zuständig?

Versichert die Folgen von Schäden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen (Privatrecht) -> Es wird von Dritten Schadensersatz verlangt.

Wer ist versichert?
  • alle Mitglieder des BdP sowie dessen Beauftragte, ohne Mitglied zu sein, wenn diese im Rahmen ihrer Obliegenheiten für den BdP tätig werden.
Wie läuft die Schadenabwicklung?
  • Schadensfälle sind unverzüglich (Todesfälle innerhalb von 24 Stunden) zu melden.
  • Andere Haftpflichtversicherungen gehen grundsätzlich vor.
  • Der Schaden wird erst ab einer Höhe von 51 € reguliert.
  • Schaden unverzüglich mit ausgefüllter Schadensanzeige im Bundesamt melden.
  • Die Abwicklung erfolgt immer über das Bundesamt! Das Formular soll vom Verursacher/in ausgefüllt werden, ggf. unter Mithilfe von Stammesführer/in oder Gruppenleiter/in und muss vom verantwortlichen Gruppenleiter/in unterschrieben werden. Nun muss die Schadensmeldung an den Landesverband weitergeleitet und vom Landesvorstand gegengezeichnet werden.
  • Dann bitte die Meldung umgehend ins Bundesamt senden. Es wird eine Eingangsbestätigung erstellt. Die weitere Bearbeitung/Regulierung übernimmt die Versicherung.
  • Diese prüft auch den Haftpflichtanspruch der/des Geschädigten. Deshalb darf kein Versicherungsfall eigenmächtig reguliert werden.
  • Der Stamm informiert die Geschädigte oder den Geschädigten, dass die weitere Regulierung von der Versicherung veranlasst wird.
  • Die Versicherung rechnet immer bezogen auf den Einzelfall ab, d.h. nach jeweiliger Aktenlage.
  • Alle Anfragen bezüglich eines laufenden Versicherungsfalls bitte immer mit der Kontaktperson über das Bundesamt klären: elefon: +49 5673 99584-13
Unfallversicherung - Das Wichtigste in Kürze


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