4 Kommentare

  1. Philipp Fabian sagt:

    Gefällt mir sehr gut! Top, Lisa Fuchs (Lächeln)

  2. Kristina Stroyer sagt:

    Coolio. Lisa Fuchs

  3. Isabel Wilkendorf sagt:

    Ist die Grafik auf das Bundesland Sachsen übertragbar oder haben wir eine andere Gesetzeslage? Die Hälfte unserer RRs kann nie zu den Wochenendaktionen...

    1. Jan Westerhoff sagt:

      Isabel Wilkendorf

      Die kurze Antwort ist leider nein :'D

      Im Grundsatz ist Sonder- und Bildungsurlaub Ländersache. 
      Zu diesem Thema gibt es hier eine Übersicht https://www.juleica.de/612.0.html für den Sonderurlaub in Sachsen. 
      Nach ner kurzen Suche ergibt, dass Sachsen von Gesetzeswegen her keinen Bildungsurlaub hat.
      Hier ein Link zu einer offiziellen Seite des Freistaats Sachsen: https://www.bildungsmarkt-sachsen.de/weiterbildung/weiterbildung_finanzieren/bildungsurlaub_in_sachsen.php
      Also kommt es beim Bildungsurlaub auf die jeweiligen Tarif- und Arbeitsverträge der jeweiligen Personen an.