Seit dem 1.4. ist Cannabis teillegalisiert. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Menschen ab 18 Cannabis mitführen und auch konsumieren. Durch die Gesetzesänderung kann sich auch für unsere Arbeit die Frage stellen: Darf gekifft werden?

(Warnung)  Wir sind keine Jurist*innen und können hier keine Rechtsberatung leisten. 

Wo ist der Konsum ausgeschlossen? (keine abschließende Liste)

  • in der Gegenwart von Minderjährigen (CanG §5, Abs. 1)
  • auf und in Sichtweite von Kinderspielplätzen und Schulen (Umkreis von 100 Metern) (CanG §5 Abs. 2, Satz 1 und 2)
  • auf und in Sichtweite von Kinder- und Jugendeinrichtungen (Umkreis von 100 Meter) (CanG §5 Abs. 2, Satz 3)
  • auf und in Sichtweite von öffentlich zugänglichen Sportstätten (Umkreis von 100 Meter) (CanG §5, Abs. 2, Satz 4)
  • in Innenstädten zwischen 7 und 20 Uhr (CanG §5, Abs. 2, Satz 5)

Was heißt das für unsere Arbeit?

Bei den allermeisten Veranstaltungen im BdP wird der Konsum auch weiterhin gesetzlich verboten sein - denn es sind entweder Menschen unter 18 anwesend und/oder es findet in einer Kinder- und Jugendeinrichtung statt. Hierunter werden auch Zeltlagerplätze für Jugendliche sowie Jugendbildungsstätten und ähnliche Einrichtungen fallen. Auch in Stammesheimen, die explizit dafür da sind, Kindern und Jugendlichen Räume zu bieten, darf entsprechend nicht konsumiert werden. Wann ist also ein gemäß des Cannabisgesetzes legaler Konsum denkbar? Ein Beispiel wäre, wenn eine Runde oder Stammesrat mit ausschließlich volljährigen Personen auf Fahrt ist und in einem privaten Garten übernachtet. Stammesinterne Regelungen und Hausordnungen können hiervon abweichen. Wie auch bei anderen Drogen gilt: Für einen sicheren Umgang seid euch der Risiken bewusst und bleibt als Gruppe im Notfall handlungsfähig.


Quellen:

Auswirkungen der Cannabis Teillegalisierung auf Maßnahmen der Jugendverbände (dbjr.de)

Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz - BMG (bundesgesundheitsministerium.de)

Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften - Bundesgesetzblatt


DAS GILT BEI UNS:
  1. Cannabiskonsum ist auf den meisten Veranstaltungen gesetzlich ausgeschlossen.
  2. Ein legaler Konsum ist denkbar, wenn niemand unter 18 dabei ist und ihr euch nicht auf dem Gelände einer Jugendeinrichtung befindet.
  3. Hausrecht und stammesinterne Regelungen können trotzdem einen Konsum untersagen. 

Warum kiffen Leute überhaupt?

Welche Wirkung hat Cannabis auf den Körper?

Ist mein Konsum/der Konsum meines Umfeldes noch im Rahmen?

Wo finde ich Unterstützung?  

Wissen zu Cannabis, die Wirkung und Unterstützungsangebote findest du auf folgenden Seiten:

Infos-Cannabis.de

Cannabis - Fakten für Jugendliche, Eltern, Lehrer: Cannabisprävention (cannabispraevention.de)

Alles über Cannabis - drugcom