Diskussion

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Diesen Antrag findet ihr hier.

Zum Beschluss dieses Antrags ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen notwendig. Mehr über Mehrheitsverhältnisse.

Die Landesdelegiertenversammlung möge beschließen:

Die Landessatzung wird um §15 Auflösung örtlicher Gruppen ergänzt:

(1) Die Auflösung einer örtlichen Gruppe wird durch die Bundessatzung geregelt.

(2) Nach der Auflösung einer örtlichen Gruppe werden Mitglieder dieser Gruppe landesunmittelbare Mitglieder.


Antragsteller: Landesvorstand BdP LV Niedersachsen


Begründung:

Bei vergangenen Stammesauflösungen kam es zu ungeklärten Situationen, welche der verbleibenden Mitglieder weiterhin Mitglieder des Landesverbandes bleiben und welche austreten wollten. Aktuell ist hier ein erhöhter bürokratischen Aufwand notwendig, da jedes Mitglied der aufgelösten Gruppe einzeln kontaktiert und nach seinem Wunsch gefragt werden muss. Wir wollen daher Bürokratie abbauen und das Verfahren vereinfachen, um Ressourcen zu sparen. Unser Vorschlag ist daher, dass nach der Auflösung einer Gruppe alle Mitglieder automatisch landesunmittelbare Mitglieder werden. Falls dies von einem Mitglied nicht gewünscht ist, muss es aktiv eine entsprechende Kündigung einreichen.

Antrag angenommen


Kreisdiagramm für Abstimmungsergebnis
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