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Haftpflichtversicherung - Das Wichtigste in Kürze

Wofür zuständig?
  • Versichert die Folgen von Schäden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen (Privatrecht) -> Es wird von Dritten Schadensersatz verlangt.
Wer ist versichert?
  • alle Mitglieder des BdP sowie dessen Beauftragte, ohne Mitglied zu sein, wenn diese im Rahmen ihrer Obliegenheiten für den BdP tätig werden.
Wie läuft die Schadenabwicklung?
  • Schadensfälle sind unverzüglich (Todesfälle innerhalb von 24 Stunden) zu melden.
  • Andere Haftpflichtversicherungen gehen grundsätzlich vor.
  • Der Schaden wird erst ab einer Höhe von 51 € reguliert.
  • Schaden unverzüglich mit ausgefüllter Schadensanzeige im Bundesamt melden.
  • Die Abwicklung erfolgt immer über das Bundesamt! Das Formular soll vom Verursacher/in ausgefüllt werden, ggf. unter Mithilfe von Stammesführer/in oder Gruppenleiter/in und muss vom verantwortlichen Gruppenleiter/in unterschrieben werden. Nun muss die Schadensmeldung an den Landesverband weitergeleitet und vom Landesvorstand gegengezeichnet werden.

...

  • Dann bitte die Meldung umgehend ins Bundesamt senden. Es wird eine Eingangsbestätigung erstellt. Die weitere Bearbeitung/Regulierung übernimmt die Versicherung.
  • Diese prüft auch den Haftpflichtanspruch der/des Geschädigten. Deshalb darf kein Versicherungsfall eigenmächtig reguliert werden.
  • Der Stamm informiert die Geschädigte oder den Geschädigten, dass die weitere Regulierung von der Versicherung veranlasst wird.
  • Die Versicherung rechnet immer bezogen auf den Einzelfall ab, d.h. nach jeweiliger Aktenlage.
  • Alle Anfragen bezüglich eines laufenden Versicherungsfalls bitte immer mit der Kontaktperson über das Bundesamt klärenelefon: +49 5673 99584-13


Unfallversicherung - Das Wichtigste in Kürze

Wofür zuständig?

...

  • versichert Unfälle, die durch ein plötzliches, von außen auf den Körper des Versicherten wirkendes Ereignis eintreten.
  • Der/die Versicherte erleidet unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung -> Es wird

...

I. 4. Schadenabwicklung
Schadensfälle sind unverzüglich (Todesfälle innerhalb von 24 Stunden) zu melden.
Andere Haftpflichtversicherungen gehen grundsätzlich vor.
Der Schaden wird erst ab einer Höhe von 51 € reguliert.
Schaden unverzüglich mit ausgefüllter Schadensanzeige im Bundesamt melden (https://www.union-paritaet.de/fileadmin/Dokumente/Schadenanzeigen/05_2018_UNION/Unfall_Union_066201_0518ausfuellbar_e.pdf).
Die Abwicklung erfolgt immer über das Bundesamt! Das Formular soll vom Verursacher/in ausgefüllt werden, ggf. unter Mithilfe von Stammesführer/in oder Gruppenleiter/in und muss vom verantwortlichen Gruppenleiter/in unterschrieben werden. Nun muss die Schadensmeldung an den Landesverband weitergeleitet und vom Landesvorstand gegengezeichnet werden.
Dann bitte die Meldung umgehend ins Bundesamt senden. Es wird eine Eingangsbestätigung erstellt. Die weitere Bearbeitung/Regulierung übernimmt die Versicherung. Diese prüft auch den Haftpflichtanspruch der/des Geschädigten. Deshalb darf kein Versicherungsfall eigenmächtig reguliert werden. Der Stamm informiert die Geschädigte oder den Geschädigten, dass die weitere Regulierung von der Versicherung veranlasst wird. Die Versicherung rechnet immer bezogen auf den Einzelfall ab, d.h. nach jeweiliger Aktenlage. Alle Anfragen bezüglich eines laufenden Versicherungsfalls bitte immer mit der Kontaktperson über das Bundesamt klären.

  • eine Entschädigung in Geld gewährt.
Wer ist versichert?
  • Versichert sind die Organe und Mitglieder des BdP.
  • Für Nichtmitglieder kann Versicherungsschutz vereinbart werden, soweit sie im Auftrag des Versicherungsnehmers handeln.
Wie läuft die Schadenabwicklung?
  • Unfälle sind unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen (Todesfälle innerhalb von 48 Stunden).
  • Spätestens am 4. Tag nach dem Unfall ist ein staatlich zugelassener Arzt hinzuzuziehen.
  • Die Schadensmeldung wird von der/dem Verletzten ausgefüllt.
  • Die/der Geschädigte, Gruppenleitung sowie ggf. gesetzliche Vertreter der/des Geschädigten müssen unterschreiben. Danach bitte die Unfallmeldung umgehend in das Bundesamt schicken.
  • Die Unfallmeldung wird weitergeleitet und der Erhalt bestätigt.
  • Bestehende Pflicht- oder Krankenversicherungen gehen bei den Heilkosten vor. Leistungen erfolgen nur, soweit Kosten von diesen nicht erstattet werden.

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