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Was kostet der Sprinter?

(Stand: 18.10.2018)

Nutzung durch Verbandsmitglieder für Verbandsveranstaltungen

-> Abrechnung (des Kraftstoffes) über die Veranstaltungsabrechnung

 

Vermietung an Verbandsmitglieder für private Zwecke

  • Grundsätzlich möglich, sofern diesem keine Verbandsinteressen (z.B. Veranstaltungen) entgegen stehen.
  • Neuer Kostensatz: 0,20€/km
  • Verbrauchter Kraftstoff muss auf eigene Kosten aufgefüllt werden (Übernahme = voller Tank, Abgabe = voller Tank)
  • Folgende Kosten müsst ihr selbst tragen:
    • Wenn die Kaskoversicherung zahlt: Selbstbeteiligung von 300 € Vollkasko bzw. 150 € Teilkasko
    • Wenn die Haftpflichtversicherung zahlt: Kosten der erstmaligen Hochstufung
    • Alle Kosten für Schadensfälle, die nicht über die Versicherung abgewickelt werden
  • Im Einzelfall entscheidet der Landesvorstand.

Vermietung an Stämme des LV

  • Gleiche Rahmenbedingungen wie bei einer Vermietung an Verbandsmitglieder für private Zwecke
  • Einzige Änderung/Unterscheidung (zur bei Nutzung durch Privatpersonen):
  • Vermietungen an Stämme gehen denen an Privatpersonen bis zu einer Frist von 8 Wochen vor dem Vermietungstermin vor.
  • Konkret also: Ist der Bulli bereits durch eine Privatperson für Privatzwecke an einem Wochenende geblockt, kann der Bulli dennoch bis 8 Wochen vor Beginn der Vermietung durch Stämme reserviert werden („Pfadfinderarbeit vor Privatzwecke“).
     

Vermietung an externe Dritte (kein Mitglied des Verbandes)

- Findet nicht statt

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