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  • Wenn dein*e Arbeitgeber*in dir für die Dauer der Arbeitsbefreiung keinen Lohn zahlt, gibt es die Möglichkeit Gelder durch den Landesjugendring erstattet zu bekommen.
  • Darauf besteht aber kein rechtlicher Anspruch.
  • Die Erstattung von Verdienstausfall kann nur nach der Veranstaltung beantragt werden, d.h. dass dir vorher niemand genau sagen kann, ob du hinterher Geld zurückbekommst.
  • Für die Planung und um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass dir wirklich Geld erstattet werden kann, stelle unbedingt vor der Veranstaltung einen Vorantrag. 


Wie beantrage ich die Erstattung eines Verdienstausfalls?

  • Melde dich vorher unbedingt in der LGS und gib die ungefähre Höhe des Lohnausfalls an. Wir gebe diese Voranmeldung dann an den rdp weiter, die aber leider auch Stelle vor der Veranstaltung einen Vorantrag. Beachte bitte, dass leider auch diese keine Garantie darstellen kann. Gib uns gern in der LGS Bescheid, wenn du einen Vorantrag stellst. 
  • Stelle möglichst bald (spätestens 2 Monate) nach der Veranstaltung einen Antrag in der LGS. Wir müssen Deinen Antrag dann bestätigen und an den Landesjugendring weiterleiten. Ein Teil dieses Antrags ist durch die*den Arbeitgeber*in auszufüllen. Dem Antrag musst Du ein Programm der Veranstaltung beilegen, für die Du Verdienstausfall beantragst.