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  • Alle Jugendleiter*innen, die bei privaten Arbeitgebern beschäftigt sind
  • Für Beamt*innen und Angestellte von Bundesbehörden gelten bundesgesetzliche Regelungen, die du in der LGS erfragen kannst.
  • Voraussetzung für Sonderurlaub ist eine gültige Jugendleiter*innnencard (JuLeiCa). Dazu musst du mind. 16 Jahre alt sein; an einem K-Kurs und einem 1.-Hilfe-Kurs teilgenommen haben. Den Antrag stellst du auf www.myjuleica.de. https://juleica-antrag.de  (Achtung: Bitte bei „Freier Träger“ deinen Stamm, nicht den LV, auswählen!)
  • Für den Besuch eines K-Kurses selbst kann auch Sonderurlaub beantragt werden.

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