Ab dem 1. Juli gilt ein neues Reiserecht. Wir haben für euch hier alle wichtigen Infos zusammengefasst und geben euch die Antwort auf die wahrscheinlich für euch wichtigste Frage: Gilt das für mich?

Schon wieder so viel Bürokratie??!!!1!!??

Reicht es denn nicht, dass ich eine Jugendhilfestatistik führen muss, diesen ganzen Datenschutzkram umsetzen muss und nebenbei noch irgendwie meinen Stamm leiten muss, nein, jetzt auch noch Reiserecht? Die haben doch nen Knall da in Brüssel und Berlin!

Ruhig Blut! Worum geht's eigentlich?

Wenn man ein Reiseveranstalter ist, muss man einige Pflichten erfüllen, damit die Reisegäste auch wissen, worauf sie sich einlassen: Wo geht's eigentlich hin? Was kostet der Spaß? Was kriege ich dafür? Gibt es vielleicht versteckte Zusatzkosten? Schlafe ich im Bett oder im Zelt? Spricht die Reiseleitung auch Plattdeutsch oder nur Hochdeutsch; mein Opa muss das wissen, der schnackt nur platt! Und für den muss ich auch wissen, ob die Reise für seinen Rollstuhl geeignet ist? – Als Reisegast will ich das wissen, bevor ich 1.000,– für 'ne Kaffeefahrt ausgebe.

Nun betrifft das Reiserecht natürlich nicht nur Firmen wie "TUI" und "Onkel Ottos Kleinen Kaffeefahrtexpress", sondern potentiell alle, auch Vereine, die Reisen anbieten. Reisen sind z.B. Freizeiten, d.h.: Bildungsveranstaltungen sind davon ausgenommen. Bildungsveranstaltungen haben wir im LV Niedersachsen größtenteils auf Landesebene (z.B. NET, Akademie, Kurse ...) und nur selten von Stämmen organisiert. Ein Sommerlager oder eine Wochenendfahrt ist eine Freizeitveranstaltung. Wenn ihr eine Bildungsveranstaltung machen wollt, meldet euch bitte in der LGS, denn darüber freuen wir uns wie Bolle!

Ja also doch so viel Bürokratie?!??!! – Immer mit der Ruhe!

Nur, weil ihr Freizeitveranstaltungen anbietet, heißt das noch nicht, dass ihr auch Reiseveranstalter seid!

Der Landesjugendring hat eine tolle Graphik erstellt, mit der ihr herausfinden könnt, ob das für euch gilt:

zu 1: mehr als 2 Freizeiten oder Wochenendfahrten pro Jahr?

Sicherlich bieten die meisten von euch mehr als 2 Freizeiten oder Wochenendfahrten pro Jahr an. Das ist auch gut so.

zu 2: öffentliche Bewerbung und Mitgliedschaft?

Eine öffentliche Bewerbung kann zwar schon sein, dass man die Ausschreibung öffentlich auf Google findet, aber: Unsere Veranstaltungen richten sich in 99 % der Fälle an Mitglieder oder Mitglieds-Anwärter*innen. (Mitglieds-Anwärter*innen sind Menschen, die nicht Mitglied sind, aber trotzdem an unseren Fahrten und Lagern teilnehmen, weil sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben. Das kann man ca. 1 Jahr lang machen, sie sind dann auch versichert über unsere Versicherung. Anwartschaft ist von dem Begriff "Mitgliedschaft" auch umfasst. Unserer Auffassung nach bedeutet das, dass ihr kein Reiseveranstalter seid!

Und damit dürften wir in den meisten Fällen raus sein.

Solltet ihr zu einem anderen Schluss kommen, meldet euch bitte in der LGS . Dann müsst ihr folgende Kriterien erfüllen: https://www.jugendserver-niedersachsen.de/index.php?id=3218&tx_edwiki_pi1%5Bkeyword%5D=Reiserecht&cHash=33ea6d6b975699fa1c1eb6bf56f36518.


Disclaimer: Diese Informationen sind gründlich recherchiert, aber: Wir beschäftigen keine Jurist*innen und können keine rechtsverbindlichen Informationen geben.
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