Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Info
titleDiskussion

Eine Antragsdiskussion ist ausdrücklich erwünscht. Damit alle etwas davon haben, diskutiert die Anträge bitte nicht hier in den Kommentaren, sondern auf unserer mitreden-Plattform  (Lächeln)

Diesen Antrag findet ihr hier.

Info
Zum Beschluss dieses Antrags ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen notwendig. Mehr über Mehrheitsverhältnisse.
Warnung
titleÄnderungsanträge

Zu diesem Antrag gab es Änderungsanträge, hier ist die endgültige Version dokumentiert.

Die Landesversammlung möge beschließen: 

In Satz Nummer 2 des §1 § 1 der Landeswahlordnung wird die Ladungsfrist gestrichen und stattdessen auf die Regelungen des Bundes verwiesen.

Synopse:

altneu
2. Zur Wahl ist drei Wochen vorher einzuladen.2. Die Ladungsfrist richtet sich nach der Bundessatzung beziehungsweise Bundeswahlordnung.gestrichen

Antragstellende: Landesvorstand

...

Ein Antrag zur Änderung des Widerspruches auf Bundesebene soll vorbereitet werden, sodass in allen Dokumenten einheitlich die vier Wochenfrist genannt bzw. darauf verwiesen wird.


Tipp
titleAntrag angenommen


Diagramm
3Dtrue
titleAbstimmungsergebnis
colors#008000,red,blue
VotumJaNeinEnthaltung
Anzahl10500