Info |
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Zum Beschluss dieses Antrags ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen notwendig. Mehr über Mehrheitsverhältnisse. |
Warnung | ||
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Zu diesem Antrag gab es Änderungsanträge, hier ist die endgültige Version dokumentiert. |
Die Landesdelegiertenversammlung möge beschließen:
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§7 Absatz 8 der Landessatzung wird ergänzt um den Punkt "Bestätigung der AK-Sprecher*innen".
Es wird eine ein neuer §9 §16 "Arbeitskreise" eingeführt, welche das Zustandekommen der Arbeitskreise regelt:
§16 Arbeitskreise
- Arbeitskreise sind Gruppen, bestehend aus Mitgliedern des Landesverbandes, welche durch den Landesvorstand zeitweise oder dauerhaft mit der Bearbeitung eines Themas beauftragt werden
Arbeitskreise werdenkönnen gegenüber dem Landesverband durch AK-Sprecher*innen vertreten werden.
Die Arbeitskreise können ihre*n Sprecher*in nach eigenem Ermessen bestimmen. Damit sie Sitz und Antragsrecht in der Landesversammlung wahrnehmen können, werden sie durch den Landesvorstand für die Dauer von zwei Jahren ernannt und durch die Landesversammlung bestätigt.
Synopse:
alt | neu |
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§7 2. In der Landesversammlung haben Sitz und Antragsrecht
| §7 2. In der Landesversammlung haben Sitz und Antragsrecht
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§7 8. Aufgaben der Landesversammlung sind insbesondere
| §7 8. Aufgaben der Landesversammlung sind insbesondere
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§9
gestrichen
§16 Arbeitskreise
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Antragstellende: Landesvorstand
Begründung:
Die Arbeitskreise sind ein sehr wichtiger Bestandteil der Arbeit unseres Landesverbandes. Auf verschiedenen Ebenen sind sie sehr aktiv in die Gestaltung eingebunden und prägen mit ihrer Arbeit den Verband.
Auf unserem wichtigsten Beschlussfassendem Gremium - der Landesdelegiertenversammlung - haben sie jedoch bisher keine fest verankerten Rechte, um ihre Arbeit durch das Einbringen von Anträgen voranzubringen. Dies soll dieser Antrag ändern, in dem AK-Sprecher*innen - als Vertreter*innen der jeweiligen Arbeitskreise - in die Satzung aufgenommen werden und Sitz sowie Antragsrecht in der Versammlung erhalten. Damit wollen wir den Arbeitskreisen die Möglichkeit geben, durch eigene Anträge selbstständig ihre Arbeit in den gesamten Landesverband zu tragen, was auch in der Versammlung für mehr Transparenz sorgt, indem AK-Sprecher*innen als Antragsstellende selbst ihre Anträge begründen und Fragen beantworten können.
Durch diesen Antrag möchten wir außerdem für gleiche Möglichkeiten und Rechte aller Arbeitskreise sorgen. Da es einige Arbeitskreise gibt, die mit Landesbeauftragten zusammenarbeiten bzw. sich um das Amt eines LBs geformt haben, gab es für entsprechende AKs bereits vorher die Möglichkeit, Anträge über die jeweiligen Landesbeauftragten in die Versammlung einzubringen. Für Arbeitskreise ohne ein Mitglied mit LB-Amt sollen nun die AK-Sprecher*innen diese Möglichkeit erhalten.
Tipp | |||||||||||||||||
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