Liebe Stammesführungen, Gruppenleitungen oder Interessierte!
Diese Übersichtsseite soll euch in allen Fragen rund um eure digitalen Stammesvollversammlungen
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Hinweis
Wir können euch leider keine offizielle Rechtsberatung bieten, sondern eine Einschätzung nach bestem Wissen und Gewissen. Wir informieren uns regelmäßig und stehen in engem Austausch mit dem Landesjugendring Niedersachsen.
Hinweis
Wenn ihr ein e.V. (eingetragen Verein) seid und eure Satzung bei Finanzamt + Vereinsregister vorlegen müsse, haltet mit eurem Rechtspfleger*in Rücksprache, ob die gewählten Möglichkeiten akzeptiert werden!
Inhaltsverzeichnis
Inhalt
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Technisches
Erweitern
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Wahlen und Abstimmungen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten Wahlen und Abstimmungen auch für digitale Versammlungen zu ermöglichen. Eine Übersicht zu den verschiedenen Varianten und Tools findet ihr hier:
Der Landesverband hat zwei Lizenzen für jeweils bis zu 100 Personen beim Videokonferenztool Webex. Diese stellen wir euch gerne kostenlos zur Verfügung. Wendet euch dafür bitte rechtzeitig mit Datum, Uhrzeit und voraussichtlicher Dauer an webex@nds.pfadfinden.de .
Gerne können wir auch einen Vorabtermin vereinbaren, an dem ihr Webex ausprobieren könnt. Bitte versucht euren Mitgliedern die Benutzung so einfach wie möglich zu erklären und vielleicht im Vorfeld ein oder zwei Testkonferenzen durchzuführen, bei denen Mitglieder die Möglichkeit haben sich mit der Videokonferenz vertraut zu machen.
Ihr könnt auch andere Dienste nutzen, jedoch Support können wir für diese nicht leisten.
Es gibt viele Möglichkeiten auch digitale Sitzungen abwechslungsreich zu gestalten. Viele unserer bekannten Moderationsmethoden lassen sich in den digitalen Raum verlagern. Es gibt witzige Werkzeuge, Spiele und Ideen. Hier findet ihr eine Übersicht:
Üblicherweise sind digitale Mitgliederversammlungen nur möglich, wenn sie durch die Satzung explizit als Möglichkeit genannt werden. Eine Ausnahmeregelung bis zum ermöglicht die Durchführung digitaler Versammlungen auch ohne Regelung in der eigenen Satzung.
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Sonderregelung bis 31.12.2021 - Corona-Pandemie
Was ist bis Ende 2021 erlaubt, was sonst nicht erlaubt ist?
Ein Vorstandsmitglied bleibt so lange im Amt, auch nach Ablauf seiner Amtszeit, bis dieses Abgewählt oder ein Nachfolger bestellt wurde
Digitale Mitgliederversammlung
Schriftliche (per unterschriebenen Brief, per Post!) Stimmenabgabe, ohne Anwesenheit und im Vorfeld der analogen oder digitalen Mitgliederversammlung.
Beschlüsse ohne Mitgliederversammlung benötigen Stimmen vom mindestens 50 % der Mitglieder (aller Mitglieder!). Die Stimmen müssen nur in Textform abgegeben werden (auch per E-Mail, SMS, formloser Brief etc.)
Die Bundeswahlordnung schließt die Wahl von Bundes- und Landesdelegierten explizit aus. Entsprechend dürfen diese Mandate nicht per Briefwahl erteilt werden. Andere Ämter können per Briefwahl durchgeführt werden.
Wie schaffen wir es, dass Menschen kommen und sich beteiligen?
Wir wissen, dass der erste Zauber digitaler Möglichkeiten für Viele einer Online-Müdigkeit gewichen ist. Die vielen Stunden in Videokonferenzen in der Schule und auf der Arbeit schlauchen und langweilen.
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und digitaler Jugendarbeit im Allgemeinen unterstützen. Schaut euch gerne auf den Unterseiten um!