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titleDiskussion

Eine Antragsdiskussion ist ausdrücklich erwünscht. Damit alle etwas davon haben, diskutiert die Anträge bitte nicht hier in den Kommentaren, sondern auf unserer mitreden-Plattform  (Lächeln)

Diesen Antrag findet ihr hier.

Info
Zum Beschluss dieses Antrags ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen notwendig. Mehr über Mehrheitsverhältnisse.
Warnung
titleÄnderungsanträge

Zu diesem Antrag gab es Änderungsanträge, hier ist die endgültige Version dokumentiert.


Die Landesdelegiertenversammlung möge beschließen:

...

§7 Absatz 8 der Landessatzung wird ergänzt um den Punkt "Bestätigung der AK-Sprecher*innen".

Es wird eine ein neuer §16 "Arbeitskreise" eingeführt, welche das Zustandekommen der Arbeitskreise regelt:

§16 Arbeitskreise

  1. Arbeitskreise sind Gruppen, bestehend aus Mitgliedern des Landesverbandes, welche durch den Landesvorstand zeitweise oder dauerhaft mit der Bearbeitung eines Themas beauftragt werden
  2. Arbeitskreise werdenkönnen gegenüber dem Landesverband durch AK-Sprecher*innen vertreten werden.

  3. Die Arbeitskreise können ihre*n Sprecher*in nach eigenem Ermessen bestimmen. Damit sie Sitz und Antragsrecht in der Landesversammlung wahrnehmen können, werden sie durch den Landesvorstand für die Dauer von zwei Jahren ernannt und durch die Landesversammlung bestätigt.

Synopse:

altneu

§7

2. In der Landesversammlung haben Sitz und Antragsrecht

  • die nach der Landeswahlordnung gewählten Landesdelegierten,
  • der Vorstand des Landesverbandes,
  • die Landesbeauftragten und
  • die Bezirkssprecher*innen.

§7

2. In der Landesversammlung haben Sitz und Antragsrecht

  • die nach der Landeswahlordnung gewählten Landesdelegierten,
  • der Vorstand des Landesverbandes,
  • die Landesbeauftragten,
  • die Bezirkssprecher*innen und
  • die AK-Sprecher*innen.

§7

8. Aufgaben der Landesversammlung sind insbesondere 

  • Beschlüsse über Maßnahmen im Interesse des Vereinszwecks
  • Wahl des Vorstandes des Landesverbandes
  • Wahl der Kassenprüfenden 
  • Genehmigung von Haushaltsplan und Jahresabschluss, einschl. der Festlegung des Landesbeitrages
  • Entlastung des Vorstandes des Landesverbandes
  • Beschlüsse über Änderung von Satzung, Wahlordnung und Geschäftsordnung der Landesversammlung
  • Entscheidung über die Auflösung des Vereins
  • Anerkennung neuer Gruppen
  • Wahl der Bundesdelegierten
  • Bestätigung der Landesbeauftragten
  • Bestätigung und Abberufung von Mitgliedern des Kompetenzteams

§7

8. Aufgaben der Landesversammlung sind insbesondere 

  • Beschlüsse über Maßnahmen im Interesse des Vereinszwecks
  • Wahl des Vorstandes des Landesverbandes
  • Wahl der Kassenprüfenden 
  • Genehmigung von Haushaltsplan und Jahresabschluss, einschl. der Festlegung des Landesbeitrages
  • Entlastung des Vorstandes des Landesverbandes
  • Beschlüsse über Änderung von Satzung, Wahlordnung und Geschäftsordnung der Landesversammlung
  • Entscheidung über die Auflösung des Vereins
  • Anerkennung neuer Gruppen
  • Wahl der Bundesdelegierten
  • Bestätigung der Landesbeauftragten
  • Bestätigung der AK-Sprecher*innen
  • Bestätigung und Abberufung von Mitgliedern des Kompetenzteams


§16 Arbeitskreise

  1. Arbeitskreise sind Gruppen, bestehend aus Mitgliedern des Landesverbandes, welche durch den Landesvorstand zeitweise oder dauerhaft mit der Bearbeitung eines Themas beauftragt werden
  2. Arbeitskreise werden können gegenüber dem Landesverband durch AK-Sprecher*innen vertreten werden.
  3. Die Arbeitskreise können ihre*n Sprecher*in nach eigenem Ermessen bestimmen. Damit sie Sitz und Antragsrecht in der Landesversammlung wahrnehmen können, werden sie durch den Landesvorstand für die Dauer von zwei Jahren ernannt und durch die Landesversammlung bestätigt.

Antragstellende: Landesvorstand

...

Durch diesen Antrag möchten wir außerdem für gleiche Möglichkeiten und Rechte aller Arbeitskreise sorgen. Da es einige Arbeitskreise gibt, die mit Landesbeauftragten zusammenarbeiten bzw. sich um das Amt eines LBs geformt haben, gab es für entsprechende AKs bereits vorher die Möglichkeit, Anträge über die jeweiligen Landesbeauftragten in die Versammlung einzubringen. Für Arbeitskreise ohne ein Mitglied mit LB-Amt sollen nun die AK-Sprecher*innen diese Möglichkeit erhalten.



Tipp
titleAntrag angenommen


Diagramm
3Dtrue
titleAbstimmungsergebnis
colors#008000,red,blue
VotumJaNeinEnthaltung
Anzahl9608