Versionen im Vergleich

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Info
titleDiskussion

Eine Antragsdiskussion ist ausdrücklich erwünscht. Damit alle etwas davon haben, diskutiert die Anträge bitte nicht hier in den Kommentaren, sondern auf unserer mitreden-Plattform  (Lächeln)

Diesen Antrag findet ihr hier.

Info
Zum Beschluss dieses Antrags ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen notwendig. Mehr über Mehrheitsverhältnisse.
Warnung
titleÄnderungsanträge

Zu diesem Antrag gab es Änderungsanträge, hier ist die endgültige Version dokumentiert.

Die Landesdelegiertenversammlung möge beschließen:

...

"6. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig. Die Mitgliederversammlung Landesversammlung kann aber beschließen, dass er für seinen Zeitaufwand eine angemessene Vergütung erhält, deren Höhe von der Mitgliederversammlung Landesversammlung bestimmt wird"

Synopse:

alte Fassung neue Fassung

§ 10 Der Vorstand

1. Der Landesvorstand besteht – hinsichtlich der Zahl der Vorsitzenden und Stellvertretenden

nach Beschluss der Landesversammlung – aus:

  • einem*r oder zwei Landesvorsitzenden
  • einem*r bis vier stellvertretenden Landesvorsitzenden und
  • einem*r Landesschatzmeister*in
  • optional einem*r stellvertretenden Landesschatzmeister*in.

Der Landesvorstand schlägt der Landesversammlung Landesbeauftragte für bestimmte

Aufgabenbereiche zur Bestätigung vor. Eine Abberufung ist nur durch den Landesvorstand

möglich. Der Landesvorstand kann zwischen den Landesversammlungen Landesbeauftragte

berufen, die bis zur Bestätigung durch die nächste Landesversammlung ihr Amt ausüben.

Landesbeauftragte müssen Vereinsmitglieder sein.

2. Im Landesvorstand müssen verschiedene Geschlechter repräsentiert sein.

3. Der Vorstand des Landesverbandes gibt sich selbst eine Geschäftsordnung. Er kann bestimmte

Aufgaben Dritten übertragen.

4. Die Vorstandsmitglieder werden von der Landesversammlung einzeln für die Dauer von zwei

Jahren gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig.

5. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Zur Vertretung des Vereins im Sinne des § 26

BGB sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt

§ 10 Der Vorstand

1. Der Landesvorstand besteht – hinsichtlich der Zahl der Vorsitzenden und Stellvertretenden

nach Beschluss der Landesversammlung – aus:

  • einem*r oder zwei Landesvorsitzenden
  • einem*r bis vier stellvertretenden Landesvorsitzenden und
  • einem*r Landesschatzmeister*in
  • optional einem*r stellvertretenden Landesschatzmeister*in.

Der Landesvorstand schlägt der Landesversammlung Landesbeauftragte für bestimmte

Aufgabenbereiche zur Bestätigung vor. Eine Abberufung ist nur durch den Landesvorstand

möglich. Der Landesvorstand kann zwischen den Landesversammlungen Landesbeauftragte

berufen, die bis zur Bestätigung durch die nächste Landesversammlung ihr Amt ausüben.

Landesbeauftragte müssen Vereinsmitglieder sein.

2. Im Landesvorstand müssen verschiedene Geschlechter repräsentiert sein.

3. Der Vorstand des Landesverbandes gibt sich selbst eine Geschäftsordnung. Er kann bestimmte

Aufgaben Dritten übertragen.

4. Die Vorstandsmitglieder werden von der Landesversammlung einzeln für die Dauer von zwei

Jahren gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig.

5. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Zur Vertretung des Vereins im Sinne des § 26

BGB sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt

6. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig. Die Mitgliederversammlung Landesversammlung kann aber beschließen, dass er für seinen Zeitaufwand eine angemessene Vergütung erhält, deren Höhe von der Mitgliederversammlung Landesversammlung bestimmt wird.

Antragsstellende: Umberto Albano , Simon Redenius

...



(1): https://deutsches-ehrenamt.de/steuern-finanzen/aufwandsentschaedigung-verguetung/aufwandsentschaedigung/ (aufgerufen am 27.01.2024)
(2): https://www.vereinswelt.de/finanzen/kostenersatz/aufwandsentschaedigung-aufwendungsersatz/ (aufgerufen am 27.01.2024)



Warnung
titleAntrag abgelehnt


Diagramm
3Dtrue
titleAbstimmungsergebnis
colors#008000,red,blue
VotumJaNeinEnthaltung
Anzahl204339