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zu 1: mehr als 2 Freizeiten oder Wochenendfahrten pro Jahr?Sicherlich bieten die meisten von euch mehr als 2 Freizeiten oder Wochenendfahrten pro Jahr an. Das ist auch gut so. zu 2: öffentliche Bewerbung und Mitgliedschaft?Eine öffentliche Bewerbung kann zwar schon sein, dass man die Ausschreibung öffentlich auf Google findet, aber: Unsere Veranstaltungen richten sich in 99 % der Fälle an Mitglieder oder Mitglieds-Anwärter*innen. (Mitglieds-Anwärter*innen sind Menschen, die nicht Mitglied sind, aber trotzdem an unseren Fahrten und Lagern teilnehmen, weil sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben. Das kann man ca. 1 Jahr lang machen, sie sind dann auch versichert über unsere Versicherung. Anwartschaft ist von dem Begriff "Mitgliedschaft" auch umfasst. Unserer Auffassung nach bedeutet das, dass ihr kein Reiseveranstalter seid! Und damitgilt der ganze Kram für uns nicht!dürften wir in den meisten Fällen raus sein. |
Solltet ihr zu einem anderen Schluss kommen, meldet euch bitte bei Lukas Kison (BiRef)in der LGS . Dann müsst ihr folgende Kriterien erfüllen: https://www.jugendserver-niedersachsen.de/index.php?id=3218&tx_edwiki_pi1%5Bkeyword%5D=Reiserecht&cHash=33ea6d6b975699fa1c1eb6bf56f36518.