Warnung |
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Eine Antragsdiskussion ist ausdrücklich erwünscht. Damit alle etwas davon haben, diskutiert die Anträge bitte nicht hier in den Kommentaren, sondern auf unserer mitreden-Plattform Diesen Antrag findet ihr hier. |
Info |
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Zum Beschluss dieses Antrags ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen notwendig. Mehr über Mehrheitsverhältnisse. |
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Zu guter letzt macht die Arbeit mehr Spaß, wenn man nicht allein ist. Die naturgemäß trockenen Themen der Landeskasse sind nicht immer motivierend. Zusammen machts mehr Spaß, und das ist ganz im Sinne der Pfadfinderei.
Synopse:
Aktuelle Fassung
| Neue Fassung
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§ 10 Der Vorstand Der Landesvorstand besteht – hinsichtlich der Zahl der Vorsitzenden und Stellvertretenden nach Beschluss der Landesversammlung – aus: einem*r oder zwei Landesvorsitzenden einem*r bis vier stellvertretenden Landesvorsitzenden und einem*r Landesschatzmeister*in
| § 10 Der Vorstand Der Landesvorstand besteht – hinsichtlich der Zahl der Vorsitzenden und Stellvertretenden nach Beschluss der Landesversammlung – aus: einem*r oder zwei Landesvorsitzenden einem*r bis vier stellvertretenden Landesvorsitzenden und einem*r Landesschatzmeister*in - optional einem*r stellvertretenden Landesschatzmeister*in.
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Tipp |
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Diagramm |
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3D | true |
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bgColor | #F3F9F4 |
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title | Abstimmungsergebnis |
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colors | #008000,red,blue |
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| Votum | Ja | Nein | Enthaltung |
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Anzahl | 107 | 0 | 1 |
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