Ein GO ist ein Geschäftsordnungsantrag. Dies sind besondere Anträge, die in der Redeliste bevorzugt behandelt werden. Eine Person, die sich mit beiden Armen zeitgleich meldet, zeigt an, dass sie einen Antrag zu Geschäftsordnung stellen möchte. Innerhalb eines GO können folgenden Dinge beantragt werden: - Schluss der Redeliste
- Beendigung der Aussprachen
- Antrag auf sofortige Abstimmung
- Vertagung oder Unterbrechung der Sitzung
GOs sind entsprechend mächtige Instrumente in der Versammlung und sollten maßvoll und gut überlegt eingesetzt werden. Ein GO gilt als automatisch angenommen, wenn niemand sich dagegen meldet. Wenn ein GO abgestimmt werden soll, braucht es keine Begründung, sondern es reicht eine sog. "formale Gegenrede". GOs können zum Beispiel eingesetzt werden, wenn in der Diskussion keine neuen Argumente mehr hervorgebracht werden. |