Was ist das Infoteam?

Du hast eine Frage, weißt aber nicht so recht, an wen du dich wenden kannst? Oder du traust dich nicht so recht, jemanden zu fragen? Sprich gerne unser Infoteam an. Während der Versammlungszeit sind immer einige Pfadis des Infoteams für alle deine Fragen da. Sie kennen nicht die Antwort auf alle Fragen, wissen aber häufig, wer zuständig ist und können euch an die passenden Menschen verweisen.


Wo finde ich das Infoteam?

Im Versammlungsraum wird es einen mit einem "i" gekennzeichneten Infostand geben. Dort sind Pfadis stationiert, die dir gerne weiterhelfen. Ansonsten tragen Infoteammitglieder einen Button mit einem "i".


Welche Fragen könnte ich denn stellen?

Fragen können alles mögliche betreffen. Hier findest du ein paar Fragen (teilweise mit Antworten, einfach draufklicken), die wir uns so vorstellen können:



Ein GO ist ein Geschäftsordnungsantrag. Dies sind besondere Anträge, die in der Redeliste bevorzugt behandelt werden. Eine Person, die sich mit beiden Armen zeitgleich meldet, zeigt an, dass sie einen Antrag zu Geschäftsordnung stellen möchte. Innerhalb eines GO können folgenden Dinge beantragt werden:

  • Schluss der Redeliste
  • Beendigung der Aussprachen
  • Antrag auf sofortige Abstimmung
  • Vertagung oder Unterbrechung der Sitzung

GOs sind entsprechend mächtige Instrumente in der Versammlung und sollten maßvoll und gut überlegt eingesetzt werden. Ein GO gilt als automatisch angenommen, wenn niemand sich dagegen meldet. Wenn ein GO abgestimmt werden soll, braucht es keine Begründung, sondern es reicht eine sog. "formale Gegenrede". 

GOs können zum Beispiel eingesetzt werden, wenn in der Diskussion keine neuen Argumente mehr hervorgebracht werden.

Enthaltungen zählen als nicht-abgegebene Stimmen, nicht als nein-Stimmen. Dies ist vor allem relevant, wenn ein Antrag eine Zustimmung durch eine 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen braucht (§7, Absatz 9 der Landessatzung). 

Rechenbeispiel:


Beispiel 1Beispiel 2
Anzahl der anwesenden Delegierten110110
Ja-Stimmen6666
Nein-Stimmen

33

34

Enthaltungen 

11

10

Antrag angenommen?

(Haken) 

(Fehler) 

Dadurch, dass sich in diesem Beispiel 11 Personen enthalten haben, liegt die Grundgesamtheit für die Ermittlung der 2/3 Mehrheit bei 99 Personen. 66 Ja-Stimmen sind somit knapp ausreichend. Im zweiten Beispiel ist die erforderliche Mehrheit knapp verpasst.

Anträge, die nach der Antragsfrist eingehen, werden als Dringlichkeitsantrag gestellt. Bevor die Versammlung inhaltlich über den Antrag diskutiert, muss die Dringlichkeit festgestellt werden. D.h. Antragsteller*innen müssen zunächst begründen, warum dieser Antrag dringend auf der aktuellen LDV behandelt werden muss. Die Versammlung stimmt dann über die Dringlichkeit ab:

(Fehler)  Die Versammlung verneint die Dringlichkeit: Der Antrag ist automatisch auf der nächsten LDV gestellt.

(Haken) Die Versammlung bejaht die Dringlichkeit: Der Antrag wird auf der Tagesordnung ergänzt, wird inhaltlich diskutiert und abgestimmt.

Delegierte und auch Antragsteller*innen selbst haben die Möglichkeit Änderungsanträge zu vorhandenen Anträgen zu stellen. Antragsteller*innen können dann entweder entscheiden, die Änderungen ohne zusätzliche Abstimmung anzunehmen und den geänderten Text weiter zu diskutieren/abzustimmen. Sie können die Änderungen aber auch für die Versammlung zur Diskussion stellen. Dann wird erst von der Versammlung darüber abgestimmt, ob die Änderungen vorgenommen werden sollen. Erst dann wird der veränderte Antrag weiter diskutiert/abgestimmt.


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