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titleDiskussion

Eine Antragsdiskussion ist ausdrücklich erwünscht. Damit alle etwas davon haben, diskutiert die Anträge bitte nicht hier in den Kommentaren, sondern auf unserer mitreden-Plattform  (Lächeln)

Diesen Antrag findet ihr hier.

Info
Zum Beschluss dieses Antrags ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen notwendig. Mehr über Mehrheitsverhältnisse.

...

Zu guter letzt macht die Arbeit mehr Spaß, wenn man nicht allein ist. Die naturgemäß trockenen Themen der Landeskasse sind nicht immer motivierend. Zusammen machts mehr Spaß, und das ist ganz im Sinne der Pfadfinderei.

Synopse:

Aktuelle Fassung
Neue Fassung 

§ 10 Der Vorstand

  1. Der Landesvorstand besteht – hinsichtlich der Zahl der Vorsitzenden und Stellvertretenden nach Beschluss der Landesversammlung – aus:

    • einem*r oder zwei Landesvorsitzenden

    • einem*r bis vier stellvertretenden Landesvorsitzenden und

    • einem*r Landesschatzmeister*in


§ 10 Der Vorstand

  1. Der Landesvorstand besteht – hinsichtlich der Zahl der Vorsitzenden und Stellvertretenden nach Beschluss der Landesversammlung – aus:

    • einem*r oder zwei Landesvorsitzenden

    • einem*r bis vier stellvertretenden Landesvorsitzenden und

    • einem*r Landesschatzmeister*in

    • optional einem*r stellvertretenden Landesschatzmeister*in.