Wenn in einem Stamm ein Mitgliedsantrag für eine*n über 18-Jährige*n gestellt wird, dann wird dieser auf der Landesebene (also vom Landesvorstand) entweder angenommen oder abgelehnt. Um auf dieser Ebene eine wohlüberlegte Entscheidung treffen zu können, wurde der folgende, mehrschrittige Ablaufprozess erarbeitet. Durch einen solchen Prozess soll möglichst gut sichergestellt werden, dass Warnzeichen frühzeitig erkannt werden und der Landesvorstand eine vernünftige Entscheidungsgrundlage für die Annahme oder Ablehnung eines Antrags hat.