Im Allgemeinen möchten wir unsere Mitglieder dazu anhalten, die kostengünstigste Anreisemöglichkeit zu unseren Veranstaltungen zu wählen. Dies ist zumeist durch die Nutzung von Nahverkehrszügen und Niedersachsentickets möglich. Für AK-Mitglieder, Veranstaltungsteamer oder LL-Mitglieder, welche in der Regel häufiger reisen, ist nach entsprechender Abwägung die Nutzung von Fernverkehrszügen erstattbar, solange Sparpreise oder eine Bahncard 25 bzw. 50 genutzt werden.

Der Kaufpreis einer Bahncard wird vom Landesverband erstattet, sobald sich diese amortisiert hat (der durch die Bahncard erreichte Rabatt also größer als der Kaufpreis ist). Der entsprechende Erstattungsantrag muss mit

an die LGS oder direkt an den Schatzmeister geschickt werden. Das Bahncard-Erstattungsformular ist auch Teil der Quartalsabrechnungsunterlagen für LL-Mitglieder.

Bitte beachtet, dass eigenständig eine Kopie aller für die Amortisierung der Bahncard geltend gemachter Bahntickets angefertigt werden muss, da diese i.d.R. beim Abrechnungsverantwortlichen der entsprechenden Veranstaltung eingereicht werden. Ein späteres Ausfindigmachen der Tickets in den Veranstaltungsabrechnungen in der LGS durch unsere Bildungsreferenten stellt einen unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand dar.