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Worum geht's hier eigentlich?Um Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und Lust haben sich (wieder) in die Pfadi-Arbeit zu begeben. Egal, ob Gruppenleitung oder als Unterstützung im Allgemeinen, bevor eine Mitgliedschaft begonnen werden kann, gelten folgende Abläufe. (siehe Diagramm rechte Seite) Was sind Quereinsteiger*innen?Personen, die bisher gar nichts oder wenig mit der Pfadfinderei zu tun hatten. Die also nicht den "klassischen" Weg vom Wölfling bis hin zur Stammesführung gegangen ist. Warum dieses Vorgehen?Als Landesverband stehen wir für den maximalen Schutz unserer Mitglieder ein. Dazu gehören auch Präventionsmaßnahmen, um übergriffiges Verhalten, Grenzüberschreitungen uvw. zu vermeiden. Dazu müssen wir die Menschen aufklären, kennen lernen und auch offizielle Dokumente (polizeiliches Führungszeugnis) einfordern. Personen, die das 18. Lebensjahr bereits überschritten haben und sich auf das Abenteuer Pfadfinden einlassen wollen, sind z.T. nicht vertraut mit bestimmten Grundsätzen und Leitlinien des BdP. Auch die größere Altersspanne lässt bestimmte Machtgefälle auftreten, die wir bewusst gemeinsam reflektieren und ggf. auflösen wollen. |
Ablaufdiagramm: Wenn in einem Stamm ein Mitgliedsantrag für eine*n über 18-Jährige*n gestellt wird, dann wird dieser auf der Landesebene (also vom Landesvorstand) entweder angenommen oder abgelehnt. Um auf dieser Ebene eine wohlüberlegte Entscheidung treffen zu können, wurde der folgende, mehrschrittige Ablaufprozess erarbeitet. Durch einen solchen Prozess soll möglichst gut sichergestellt werden, dass Warnzeichen frühzeitig erkannt werden und der Landesvorstand eine vernünftige Entscheidungsgrundlage für die Annahme oder Ablehnung eines Antrags hat. |
Ihr braucht Unterstützung? Dann wendet euch an: landesgeschäftsstelle@nds.pfadfinden.de oder Telefon (innerhalb der Geschäftszeiten): 0441 - 882304 |
Hilfreiche Dokumente:
Leitfaden_Interview_08_2024.pdf
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