Auf dieser Seite wird erklärt, wie du einen Antrag auf der LDV 2025 vor der eigentlichen Versammlung stellen kannst.
Voraussetzungen
Damit du einen Antrag stellen kannst, muss folgendes gegeben sein.
- Du musst Antragsberechtigt sein. Berechtigt sind alle Landesdelegierten, also die Stammesführung und die gewählten Delegierten deines Stammes, Landesbeauftragte, Bezirkssprecher*innen sowie der Landesvorstand.
- Der Antrag muss fristgerecht eingereicht sein. Normale Anträge müssen 4 Wochen vor der Sammlung eingereicht werden ( ) und Satzungsänderungen bis zum .
Sollte dies nicht passiert sein, wird der Antrag als Dringlichkeitsantrag behandelt. Satzungsänderungen können nicht als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.
Wie stelle ich einen Antrag?
Ein Antrag muss schriftlich innerhalb der Fristen beim Landesvorstand eingehen.
Dazu wird er am besten per E-Mail an vorstand@nds.pfadfinden.de geschickt.
Du kannst deinen Antrag als Dokument einreichen oder hier im LDV Bereich einen Antrag anlegen.
Und wie sieht das aus?
Der Antrag sollte folgende Form haben:
Du kannst auch einfach folgende Wordvorlage verwenden: vorlage_antrag_ldv_25.docx. Bitte beachte, dass du in jedem Fall eine E-Mail an den Vorstand schreiben, erst dann gilt der Antrag als eingereicht.
Als Nummer kannst ein X eintragen. Wir vergeben die Nummer später, nach der Einreichung.
Was passiert dann?
Wir markieren deinen Antrag als gestellt. Zusätzlich veröffentlichen wir deinen Antrag bei mitreden.pfadfinden.de, dort solltest du die Disskussion verfolgen.
Dein Antrag wird dann zu guter Letzt auf der Versammlung diskutiert und verabschiedet.