Hier findet ihr Informationen zu den erweiterten Führungszeugnissen.

Erneuerungen der Vereinbarungen ab 2018

Es ist gut möglich, dass ab 2018 die Jugendämter erneut auf euch als Stämme zugehen, weil die Vereinbarungen in der Regel so geschlossen wurden, dass sie nach 3-5 Jahren erneuert werden müssen. Das ist zunächst unproblematisch, aber ihr könnt die Gelegenheit nutzen, die Jugendämter aufzufordern noch nachzubessern z.B. indem sie konkrete Ansprechpersonen zur Beratung in Fällen von Grenzüberschreitungen benennen (falls das noch nicht der Fall ist). Wenn ihr nichts von eurem Jugendamt hört, müsst ihr auch nichts tun!

Diese Info war im September 2018 im Stammesversand: Infos zur Erneuerung der Vereinbarungen nach §72a_Sep.2018

Unterlagen aus Infopaket 2013

Powerpoint "Vereinbarungen zu §72a SGB VIII"

01 Umsetzung §72a SGB VIII_Powerpoint der LDV 2013.pdf

Fragen aus dem LDV-Workshop 2013

02 Umsetzung Vereinbarungen nach §72a SGB VIII_Fragen aus dem LDV-Workshop.pdf

Übersicht Stämme, Jugendämter und Jugendringe

03 Umsetzung §72a SGB VIII_Übersicht Stämme - zuständige Jugendämter - Jugendringe.pdf

Wann muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis eingesehen werden?

06 Umsetzung §72a SGB VII_Prüfkriterien Landesbeirat & ljr.pdf

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