Was hat sich verändert?
Die Aktualisierungen für die Verordnung, die seit dem 19. März gilt, ist nun online. Die Verordnung macht einiges noch einfacher - auch in der Jugendarbeit. Ihr braucht z.B. keine Anwesenheits- und Kontaktdatenlisten mehr und ebenso keine Registrierung über die Corona-Warn-App. Ergänzungen/Veränderungen auf dieser Seite sind orange-gelb eingefärbt.
Diese Verordnung ist seit dem 19. März gültig.
Was empfiehlt der LV?
In den letzten Monaten wurde immer deutlicher, dass Gesundheitsschutz nicht nur den Schutz vor Corona enthalten darf. Kinder und Jugendliche leiden deutlich unter den Folgen von Lockdown und Co. Wir als Pfadfinder*innen haben beste Voraussetzungen, um gute Jugendarbeit trotz Corona zu leisten. Auch mit einem guten Schutz vor der Infektion. Draußen sein macht uns aus!
Entsprechend empfehlen wir, Gruppenstunden nach Möglichkeit weiterhin durchzuführen und diese möglichst sicher zu machen.
Achtet dabei auf euch. Besprecht gemeinsam im Stamm, was alle Beteiligten brauchen, um sich bei den Gruppenstunden sicher zu fühlen! Meldet euch gerne bei uns, um euch zu Ideen, Fragen und Schutzmaßnahmen auszutauschen.
Lager und Fahrten mit Übernachtungen sind ebenfalls erlaubt. Beachtet hier ggf. gültige Auflagen.
Stand:
Was steht in der Verordnung?
Hygienekonzept
Folgende Veranstaltungen/Orte benötigen ein Hygienekonzept:
- Veranstaltungen ab 50 Personen
- mehrtägige Angebote für Kinder und Jugendliche (Betreuungsangebote)
- Bildungsstätten
Ein regelmäßiges Lüften für alle Indoor-Veranstaltungen wird empfohlen.
Im Folgenden findet ihr ein Hygienekonzept nach dem Baukaustensystem. Es stammt aus Dezember, sodass möglicherweise nicht mehr alle Hinweise zutreffend sind.
Abstand
In Innenräumen soll, wenn möglich, ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden.
Anwesenheitsliste
Es ist keine Corona-Anwesenheitsliste und auch die Registrierung über die Corona-WarnApp ist nicht mehr notwendig. Die Registrierung von Teilnehmer*innen und Besucher*innen darüber ist dann freiwillig!Testungen etc.
In Beherbergungsstätten gilt 3G für Erwachsene. Für mehrtätige Betreuungen für Kinder und Jugendliche (z.B. Lager und Fahrten) sind ebenfalls Testungen notwendig (s. rechts).
Maskenpflicht
Gemäß § 4 Absatz 3, Satz 7 sind Angebote der Kinder- und Jugendarbeit von der Maskenpflicht ausgenommen. Selbstverständlich ist eine strengere Regelung (z.B. das Tragen von medizinischen Masken in Innenräumen) möglich und ihr könnt diese im Stamm/Team selbst festlegen.
Aktuelle Verordnung
Die aktuelle Verordnung für Niedersachsen findet ihr hier: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Übersicht und Empfehlungen zu aktuellen Regelungen aus dem LJR
Der Hinweis zum Abstand beim Sitzen und Wegfall der Maskenpflicht kann ignoriert werden. Indoor gilt immer: 1,5 Meter nach Möglichkeit.
Gruppenstunden (inkl. RR-Runden, Bauhütten, Stammesräte) und Bildungsveranstaltungen
Immer: Die Registrierung über die Corona-Warn-App und die Teilnahmelisten fallen weg.
Unter 50 Personen: Für Veranstaltungen und Gruppenstunden unter 50 Personen braucht ihr kein Hygienekonzept.
Ab 50 Personen: Hier braucht es ein Hygienekonzept.
Im Folgenden sind Ideen für Schutzmaßnahmen zusammengetragen, die einen zusätzlichen Schutz für eure Angebote bieten können.
Wir haben hier einige Ideen zusammengetragen, wie eure Aktivitäten weiterhin möglichst sicher durchgeführt werden können:
- Gruppenstunden/Veranstaltung nur draußen
- trotzdem Masken tragen
- Abstände trotzdem einhalten und Gruppenstundeninhalt anpassen; Wenn ihr Corona-konforme Spiele oder Übungen sucht, schaut doch mal in diese Sammlung: Coronakonforme Übungen vom Bundesverband Erlebnispädagogik. Vielen Dank an Tobias Brauer für den Hinweis.
- Kohortenbildung/Meuten teilen
Bildungsveranstaltungen
Immer: Die Teilnahmelisten fallen weg und auch die Registrierung über die Corona-WarnApp. Hier braucht ihr im Regelfall kein Testkonzept. Wenn ihr mit der Veranstaltung irgendwo beherbergt seid, gilt 3G als Zugangsbeschränkung
Unter 50 Personen: Für Veranstaltungen und Gruppenstunden unter 50 Personen braucht ihr kein Hygienekonzept mehr.
Ab 50 Personen: Hier braucht es ein Hygienekonzept.
Lager und Fahrten (mehrtägige Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen; Freizeit)
Die Aufsicht muss durch pädagogische Fachkräfte oder ehrenamtliche Tätige mit Jugendleiterausbildung erfolgen und ihr braucht ein Hygienekonzept. Anwesenheitslisten sind nicht mehr notwendig, aber eine (freiwillige) Registrierung für die Corona-Warn-App muss angeboten werden.
Für nicht Geimpfte und nicht Genesene bis zum 18. Lebensjahr gilt:
- negativer Test zu Beginn der Maßnahme,
- weitere 2 negative Tests/Woche, wenn Maßnahme andauert
Für Betreuer*innen gilt: 3G und Testkonzept
Stammesvollversammlungen
Auch eure Stammesvollversammlungen finden im Rahmen von Kinder- und Jugendarbeit statt und sind deshalb auf Basis der aktuellen Verordnung ohne Einschränkungen möglich. Ihr seid weder an 2G, noch an 3G gebunden Hygienekonzepte beachten, solltet ihr euch irgendwo einmieten.
Ab 50 Personen: Denkt daran, dass ihr ein eigenes Hygienekonzept benötigt, wenn mehr als 50 Personen teilnehmen.
Was habt ihr noch für Möglichkeiten, eure SVV noch sicherer zu gestalten?
- Wählt ausreichend große Räume, damit alle mit Abstand Platz nehmen können.
- Sorgt für eine ausreichende Lüftung. Ihr könnt z.B. eine Person explizit damit beauftragen, jede halbe Stunde Fenster und Türen zu öffnen und nach 5 Minuten wieder zu schließen.
- Ihr könnt die Maskenpflicht erweitern (statt medizinischer Masken eine FFP2-Maskenpflicht).
- Ihr könnt die Veranstaltung als 3G/3G+-Veranstaltung durchführen.
- Achtung bei 2G/2G+: Grundsätzlich muss es allen euren Mitgliedern ermöglicht werden, bei der SVV teilzunehmen. Es dürfen also erstmal nicht grundsätzlich alle ungeimpften Mitglieder ausgeschlossen werden. Allerdings könnt ihr das vorher mit euren Mitgliedern besprechen und wenn niemand widerspricht, so umsetzen.
- Wenn das Wetter und die Teilnehmer*innenzahl es zulassen, kann die SVV unter ein Jurtendach verlegt werden.
- Falls ihr das technisch umsetzen könnt, könnt ihr die SVV hybrid stattfinden lassen. Also zusätzlich zu einer Teilnahme vor Ort auch eine digitale Teilnahme ermöglichen. Dabei muss dann aber sichergestellt sein, dass sowohl digital als auch vor Ort alle Mitgliedsrechte wahrgenommen werden können.
- Für digitale Vollversammlungen stehen weiterhin folgende Infoseiten zur Verfügung: https://meinbdp.de/x/NQVcCg und Digitale Jugendarbeit
Solltet ihr schon zu einer Stammesvollversammlung in Präsenz eingeladen haben (und die Einladungsfrist ist schon verstrichen) und ihr möchtet eure Vollversammlung nun komplett digital durchführen, müsstet ihr die ursprüngliche Versammlung abberufen und neu einladen. Hier gilt dann auch wieder die Ladungsfrist.
Seriöse Informationen über Entwicklungen, Hintergründe und Hilfen
Die Infos, die ihr im Internet finden könnt, sind nicht immer seriös. Zwischen glaubwürdigen Informationen und (reißerischen) Meinungen und Falschmeldungen zu unterscheiden ist nicht leicht. Manches wird zugespitzt dargestellt. Bitte seid vorsichtig und informiert euch stets in zuverlässigen Quellen. Eine Auswahl findet ihr in der untenstehenden Tabelle. Wenn ihr nicht sicher seid, ob eine Meldung wahr sein könnte oder nicht, tauscht euch mit anderen dazu aus oder versucht den Ursprung zu prüfen. Bitte leitet keinesfalls unseriöse Infos weiter.
Bleibt auf dem Laufenden, aber bemüht euch auch um regelmäßigen (inneren) Abstand von den vielen Informationen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.
Was? | Wo? |
---|---|
Hygienetipps (auch Material für Kinder) Allgemeine Informationen Informationen in verschiedenen Sprachen | www.infektionsschutz.de |
Tagesaktuelle Informationen Umfassende Fragen und Antworten zu verschiedenen Oberthemen | www.bundesgesundheitsministerium.de (ebenfalls vom Bundesgesundheitsministerium) |
Informationen für Kinder | |
Offizielle Fallzahlen des Robert Koch Instituts | |
Über mögliche Sorgen reden - auch bei häuslicher/sexualierter Gewalt | |
Hilfe bekommen bei sexualisierte / häuslicher Gewalt | https://beauftragter-missbrauch.de/hilfe/hilfetelefon/ Hilfetelefon sexueller Missbrauch 0800-22 55 530 |
Plakate zur Kampagne "Kein Kind alleine lassen" - gerne verteilen und bewerben | www.kein-kind-alleine-lassen.de Link zum pdf für Kinder: UBSKM_Plakat_Kinder_A4.pdf Link zum pdf für Erwachsene: UBSKM_Plakat_Erwachsene_A4.pdf |
Tipps zum Umgang mit der Corona-Situation | |
FAQs, Rechtliches für die Jugendarbeit, politische Forderungen, Stellungnahme zum Wiedereinstieg und Webinare vom Landesjugendring |
10 Comments
Lisa Fuchs
Danke Pascal Schröder Pasti für den Hinweis. Ich habe das aufgenommen.
Pascal Schröder
Top Lisa Fuchs
Ach so und in der PDF der Anwesenheitsliste fehlt die Nummer 3, es sind also nur 9 Felder die man ausfüllen kann und nicht 10
Kristina Stroyer
Oh Pasti. Gut, dass du so gut aufpasst. Ich hab's geändert.
Pascal Schröder
Danke Krissi
Pascal Schröder
Heyo ich bin es wieder
Es wäre klasse, wenn ihr (wie bei bspw. Satzungsänderungsanträgen auf der LDV ) die hinzugekommenen Dinge fett markiert und die entfallenen durchgestrichen stehen lasst. Dann brauch ich mir nicht immer alles durchlesen, sondern sehe auf einen Blick, was sich verändert hat.
Jakob Fischer
Den Vorschlag finde ich gut
Vorerst hilft auch die Änderungshistorie der Seite weiter:
Drei Punkte oben rechts > Änderungshistorie > vorherige Version wählen > Unterschiede anzeigen
Bsp: Änderungshistorie Version 43 -> 44
Pascal Schröder
Danke
Ich meine dass die Änderungen innerhalb des Dokumentes hervorgehoben werden
Jakob Fischer
Ja, habe ich auch so verstanden, alles gut
Ich bin auch dafür, dass es im Dokument deutlich wird.
Wollte nur eine Übergangslösung zeigen.
Malte Henken
Die Generation3 Sonderfristen sind bereits ausgelaufen. Die nächstmöglichen und letzen Antragsfristen sind: 01.08 ; 01.09. Danach endet das aktuelle Förderprogramm und wird zum neuen Jahr durch ein neues ersetzt.
Kristina Stroyer
Moin Malte, danke für den Hinweis. Ich hatte vergessen, das an dieser Stelle rauszunehmen.