§ 10 Der Vorstand Der Landesvorstand besteht – hinsichtlich der Zahl der Vorsitzenden und Stellvertretenden nach Beschluss der Landesversammlung – aus: einem*r oder zwei Landesvorsitzenden einem*r bis vier stellvertretenden Landesvorsitzenden und einem*r Landesschatzmeister*in
| § 10 Der Vorstand Der Landesvorstand besteht – hinsichtlich der Zahl der Vorsitzenden und Stellvertretenden nach Beschluss der Landesversammlung – aus: einem*r oder zwei Landesvorsitzenden einem*r bis vier stellvertretenden Landesvorsitzenden und einem*r Landesschatzmeister*in - optional einem*r stellvertretenden Landesschatzmeister*in.
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