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  • Wenn dein*e Arbeitgeber*in dir für die Dauer der Arbeitsbefreiung keinen Lohn zahlt, gibt es die Möglichkeit Gelder durch den Landesjugendring erstattet zu bekommen.
  • Darauf besteht aber kein rechtlicher Anspruch.
  • Die Erstattung von Verdienstausfall kann nur nach der Veranstaltung beantragt werden, d.h. dass dir vorher niemand genau sagen kann, ob du hinterher Geld zurückbekommst.

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