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"6. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig. Die Mitgliederversammlung Landesversammlung kann aber beschließen, dass er für seinen Zeitaufwand eine angemessene Vergütung erhält, deren Höhe von der Mitgliederversammlung bestimmt wird"
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"6. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig. Die Mitgliederversammlung Landesversammlung kann aber beschließen, dass er für seinen Zeitaufwand eine angemessene Vergütung erhält, deren Höhe von der Mitgliederversammlung bestimmt wird"
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